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Die Fakultät für Soziale Arbeit

Zurzeit hat die Fakultät für Soziale Arbeit ca. 500 Studentinnen und Studenten. Das Kollegium umfasst dreizehn Lehrpersonen, davon zehn Professuren für die Lehrgebiete Theorien und Methoden der Sozialarbeit (einschl. sozialwissenschaftliche Arbeitsweisen und Sozialinformatik), soziale Administration und Management/Organisationsentwicklung in sozialen Einrichtungen, Pädagogik, Politikwissenschaft, Psychologie, Recht, Soziologie und ca. 30 Lehrbeauftragte, u.a. für Philosophie, Supervision, Englisch als Fremdsprache, musisch-sportlicher Bereich.

Konzeption des Studiums und Berufsmöglichkeiten

Der mit dem Wintersemester 2010/2011 an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eingeführte Bachelorstudiengang Bildung und Erziehung in Kindheit und Jugend reagiert auf den zunehmenden Bedarf und auf die aktuellen Diskussionen hinsichtlich einer Akademisierung der Ausbildung und Qualifikation im Elementarbereich.

Vielfältige künftige Anforderungen für die pädagogischen Arbeitsbereiche sind bereits heute absehbar:

  • Im elementarpädagogischen Feld werden die diagnostischen Aufgaben ansteigen.
  • Der Kindergarten/die Kindertageseinrichtung (KITA) wird als wesentliche Drehscheibe für die weiteren (Aus)Bildungswege der Heranwachsenden fungieren.
  • In enger Kooperation mit medizinischen, sozialen, psychologischen und allgemeinen (Förder-)Partnern wird die KITA herausgehobene Bedeutung für die Chancenverteilung erhalten. Wenn die KITA als diese Schaltstelle funktionieren soll, wird besonders ihre Leitung umfassende neue Aufgabenstellungen übernehmen müssen, die weit über eine Steigerung der Effizienz bisheriger Tätigkeit hinausgeht.
  • Eine vertiefte Kenntnis der kulturellen und religiösen Selbstverständnisse unterschiedlicher sozialer, regionaler und nationaler Herkünfte wird immer wichtiger werden. Die eigene, gereifte und kritisch- wissenschaftlich reflektierte, religiöse, ethische und politische Identität ist das Fundament für eine selbstbewusste Erziehungsarbeit und -organisation, die Toleranz lebt und bildet.

Der Eichstätter Studiengang will vor diesem Hintergrund Absolventinnen und Absolventen insbesondere befähigen

  • in einer Kindertagesstätte in konfessioneller Trägerschaft aber auch in Einrichtungen der Jugendbildung und -erziehung die Verbindung zwischen bewährter Tradition und aktueller Modernität herzustellen und auszubauen,
  • individuelle Förderung als Knotenpunkt im Netzwerk diagnostischer und unterstützender Fachdienste zu leisten,
  • christliche Wertsetzung und Lebensgestaltung sichtbar sowie verstehbar zu machen und als Angebot der individuellen Orientierung zu formulieren,
  • katholische Konfession und christliche Ökumene als ein kulturelles Fundament unserer Gesellschaft zu vermitteln und Erziehung als Einbindung in und Partizipation an demokratisch verfasster sozialer Gemeinschaft zu gestalten,
  • Organisation von Erziehungsarbeit in sozialräumlicher Orientierung und gemäß ökonomischer Erfordernisse erfolgreich zu inszenieren,
  • die Weiterentwicklung der Profession und der Disziplin durch forschende Haltung und Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit zu befördern,
  • die eigene weitere Qualifizierung sowie die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Bedarf zu ermitteln und zu realisieren.

Dieses Angebot ist der Einstieg in ein Studium für bereits ausgebildete Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld erzieherischer Berufe mit Hochschulzugangsberechtigung. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher können den Studiengang nach 5 Fachsemestern erfolgreich mit der Berufsbezeichnung "Pädagogin/Pädagoge B.A." abschließen.

Es ist weiterhin ein Angebot für Schulabgängerinnen und -abgänger mit fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife, die eine praxisorientierte Einmündung in das Arbeitsfeld der Erziehung und Bildung im Kinde- und Jugendalter suchen und ggf. in ein nachfolgendes Masterstudium einsteigen wollen.

Das erfolgreiche Studium in den ersten drei Semestern (d.h. der Erwerb von 90 Leistungspunkten) verleiht die fachgebundene Hochschulreife für folgende Studiengänge (voraussichtlich): Pädagogik, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen.

Voraussetzungen

Zu diesem Fachhochschulstudium gibt es eine Reihe von schulischen Zugängen. Unter anderem sind dies

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Studienberechtigung,
  • die Fachhochschulreife durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachoberschule,
  • das Abschlusszeugnis des Telekollegs II.

Darüber hinaus bestehen noch weitere Zugangsmöglichkeiten, insbesondere über einen erfolgreichen Abschluss an Fachschulen/Fachakademien (ggf. mit staatlicher Anerkennung). Zur Klärung solcher Voraussetzungen wenden sich Interessenten am besten an die Zentrale Studienberatung der Universität. Ausländische Studienbewerber wenden sich zur Anerkennung ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise rechtzeitig vor dem 15. Juni eines Jahres zunächst an die: Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München.

Die Studienanfänger müssen zusätzlich vor Studienbeginn den Abschluss einer diesem Studiengang entsprechenden fachpraktischen Ausbildung oder eine mindestens sechswöchige entsprechende Tätigkeit (Vorpraxis) nachweisen. Die Fachhochschulreife der Ausbildungsrichtung Sozialwesen gilt als entsprechende fachpraktische Ausbildung, ebenso eine einschlägige pädagogische Ausbildung. Beim Vorliegen besonderer Umstände, die die Studienanfängerin/der Studienanfänger nicht zu vertreten hat, kann das Vorpraktikum ganz oder teilweise nach Studienbeginn abgeleistet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Universität im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens.

Bewerberinnen/Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife oder mit Fachhochschulreife einer anderen Ausbildungsrichtung müssen in jedem Fall den Nachweis über eine mindestens sechswöchige Vorpraxis erbringen. Das Vorpraktikum kann in fachlich einschlägigien Einrichtungen abgeleistet werden. Die Ableistung des zivilen Ersatzdienstes (unter Umständen des Wehrdienstes) oder eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres im In- und Ausland wird als Vorpraktikum anerkannt. Der angegebene Personenkreis, der die Vorpraxis noch nachzuweisen hat, kann auch schon für das Vorpraktikum Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.