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Einrichtungen
Bibliothek
Informationen zur Benutzung
Benutzungshinweise
Einführungen in die Bibliotheksbenutzung
Zentralbibliothek in Eichstätt |
• | dienstags 16.00 - 17.00 Uhr (OPAC-Benutzung) |
• | donnerstags 9.00 - 10.00 Uhr (Allgemeine Einführung einschließlich Kataloge) |
• | zu Beginn der Vorlesungszeit (in der Orientierungswoche) werden zusätzliche Führungen angeboten |
• | Führungen von Gruppen (z.B. für Schulklassen) können auch zu anderen Terminen vereinbart werden (Fon 08421/93-1492) |
Wirtschaftswissenschaftliche Zweigbibliothek Ingolstadt |
• | jeden Mittwoch 14.00 Uhr nach Anmeldung |
• | nach Vereinbarung |
Zusammenstellung des kompletten Einführungs- und Schulungsangebots der Universitätsbibliothek.
Benutzerausweis
Der Benutzerausweis wird gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses am Ortsausleihschalter in der Zentralbibliothek in Eichstätt sowie an der Ausleihtheke der Wirtschaftswissenschaftlichen Zweigbibliothek in Ingolstadt ausgestellt. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, einen eventuellen Verlust des Benutzerausweises sowie eine Änderung Ihrer Anschrift der Universitätsbibliothek unverzüglich mitzuteilen.
Für Studierende der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) gilt der Studentenausweis zugleich als Benutzerausweis. Dieser Benutzerausweis ist jeweils für ein Semester gültig. Die genaue Gültigkeit wird jeweils durch Aushang bekanntgegeben. Ein Verlust des Ausweises und Adressenänderungen sind von den Studierenden der KU daher auch der Studentenkanzlei zu melden.
Minderjährige Bibliotheksbenutzer (Zulassung ab 16 Jahren möglich) benötigen die Einwilligungserklärung der Eltern.
Entleihbar sind: |
• | die Bestände des Magazins, die im OPAC als "bestellbar" gekennzeichnet sind (Lokalkennzeichen 00, 01, 03, 05, 09, 23, 24, 25) |
• | die Bestände der Lehr- und Schulbuchsammlung (Lokalkennzeichen 16, 17 und 47) |
| Bücher aus dem Magazin der Zentralbibliothek müssen über den OPAC bestellt werden. Nach ca. 30 Minuten liegen die Bücher bei der Ortsleihe in der Zentralbibliothek für Sie bereit. Sollten Sie die gewünschte Literatur nicht sofort mitnehmen wollen, wird sie 2 Wochen für Sie bereitgehalten. |
Nicht entleihbar sind: |
• | Lesesaalbestände (Präsenzbestände) |
• | Werke, die älter als 100 Jahre sind |
• | Werke in schlechtem Erhaltungszustand |
• | Magister-, Zulassungs- und Diplomarbeiten |
| Diese Art von Literatur ist nur im Lesesaal benutzbar. |
Präsenzbestand
Bücher in den Lesesälen (außer Schul- und Lehrbuchsammlung) sind in der Regel nicht ausleihbar und können nur im Lesesaal benutzt werden. Im Rahmen der Kurz- bzw. Ferienausleihe kann (bis auf Ausnahmen) der Präsenzbestand jedoch ausgeliehen werden (vgl. auch "Leihfristen").
Medien (Mikroformen, elektronische und audiovisuelle Medien)
Medien werden entsprechend ihrer Fachzugehörigkeit in der betreffenden Teilbibliothek (TB) oder in der Zentralbibliothek (ZB) aufbewahrt. Sie sind nicht ausleihbar. Benutzungsmöglichkeiten stehen am jeweiligen Standort der Universitätsbibliothek zur Verfügung.
Magazinbestände |
• | Bücher: 4 Wochen |
• | Zeitschriftenbände (gebunden): 2 Wochen |
• | Kurzausleihe: |
• | Ferienausleihe: während der vorlesungsfreien Zeit; die Zeiten werden durch Anschlag bzw. auf der Homepage der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt bekanntgeben. Leihfrist: 4 Wochen (Ausnahme TB Aula: 2 Wochen) |
• | Fachbereichsentnahme |
Schul- und Lehrbuchsammlung |
• | Die Bücher der Schul- und Lehrbuchsammlung sind für jeweils 4 Wochen entleihbar. Eine Verlängerung der Leihfrist und eine Vormerkung sind nicht möglich. |
Voraberinnerung
Fünf Tage vor dem Leihfristende erhalten alle Benutzer, deren E-Mail-Adresse im Ausleihsystem gespeichert ist, eine Benachrichtigung, die an die rechtzeitige Rückgabe der entliehenen Medien erinnert. Eine eventuell mögliche Verlängerung muss selbst am OPAC durchgeführt werden. Die Voraberinnerung wird nur per E-Mail verschickt.
Dieser Service ist ohne Gewähr und entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht bei einer Überschreitung der Leihfrist - auch wenn eine Mail evtl. aus technischen Gründen nicht angekommen ist.
Verlängerung der Leihfrist
Es gibt eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit für Magazinbestände und Bücher aus der Fernleihe, falls sich kein anderer Benutzer hat vormerken lassen. Bei Zeitschriftenbänden verlängert sich die Leihfrist um jeweils 2 Wochen, bei Büchern um jeweils 4 Wochen.
Verlängerungen führen Sie bitte selbst termingerecht (ab 1 Woche vor Leihfristende) am OPAC durch. Falls dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an die Ortsleihe oder die Informationsstelle. Telefonische Verlängerungswünsche können wir leider nicht annehmen. Sie können jedoch Ihre Verlängerungswünsche schriftlich (per Brief, Fax 08421/99403 oder E-Mail ub-benutzung(at)ku-eichstaett.de) an die Ortsleihe richten. Bitte geben Sie dabei Ihre Benutzernummer und die Mediennummern der zu verlängernden Bücher an.
Mahnkosten
Wir bitten Sie, auf die Einhaltung der jeweiligen Leihfristen unbedingt zu achten, da bei deren Überschreitung sofort kostenpflichtig gemahnt wird.
Die kostenpflichtigen Mahnungen haben gleichzeitig zur Folge, dass Sie keine Bücher mehr bestellen, ausleihen und ausgeliehene Bücher nicht mehr verlängern können.
Mahnkosten |
• | 1. Mahnung 7,50 € |
• | 2. Mahnung 10,00 € |
• | 3. Mahnung 20,00 € [zuzüglich Gebühren der Deutschen Post AG 4,40 €] |
• | 4. Mahnung 50,00 € [zuzüglich Gebühren der Deutschen Post AG 4,40 €] |
Sobald Sie die angemahnten Bücher zurückgegeben und die Mahnkosten bezahlt haben, sind Sie wieder zur Benutzung zugelassen. Die Bezahlung der Mahnkosten weisen Sie bitte durch die Vorlage des Zahlungsbelegs (Durchschlag des Überweisungsträgers bzw. Kontoauszug) bei der Ortsleihe in der Zentralbibliothek Eichstätt bzw. in der Zweigbibliothek Ingolstadt nach.