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International
Dozentenmobilität
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA 1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern. Empfohlen wird eine Mindestdauer von fünf Tagen.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden
ERASMUS-Förderung
Vorteile
Da die Fördermittel begrenzt sind, bitten wir Sie um Antragstellung bis spätestens 14. August 2012 für geplante Mobilitäten im Akademischen Jahr 2012/2013.
Und so geht's:
Bei Fragen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren können Sie sich jederzeit gerne an die Stabsstelle Internationales/ Frau Hofmacher wenden.
Wir bitten Sie, Neuanträge nur für konkret geplante Mobilitäten zu stellen (mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit). Sollten sich nach Fristende weitere Vorhaben abzeichnen, ist eine Antragstellung auch zum späteren Zeitpunkt noch möglich.
Bitte schicken Sie grundsätzlich ALLE Unterlagen an die Stabsstelle Internationales/ z.Hd. Frau Hofmacher, KAP 004 - vielen Dank!
Weiterführende Links & Informationen |
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Antragstellung & Durchführung (Formulare) |
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1) Sobald eine Reise geplant ist:
2) Nach erfolgter Förderzusage:
3) Nach Durchführung der Mobilität:
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