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Dozentenmobilität - Auslandslehraufenthalt (ERASMUS STA1)
  • Definition und Ziele

    Im Rahmen dieser Aktion können Hochschullehrer einen Lehrauftrag an einer Partnerhochschule in einem anderen teilnehmenden Staat übernehmen, wenn gewährleistet ist, daß der Gastdozent in vollem Umfang in den Fachbereich oder die Fakultät der Gasthochschule eingebunden wird.

    Ziel einer solchen Aktivität ist es:

    • Studenten, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können, die Möglichkeit zu bieten, vom Fachwissen anderer Hochschullehrer aus anderen Hochschulen in anderen europäischen Staaten zu profitieren;
    • die Hochschulen, zu ermutigen, ihr Lehrangebot zu erweitern und zu bereichern;
    • den Lehrenden Möglichkeiten für eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu bieten;
    • die Verbindung zwischen den Hochschulen zu stärken.

    Förderungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien

    Lehraufträge kürzerer Dauer sollten mindestens eine Woche (oder 5 Unterrichsstunden) und höchstens sechs Wochen dauern. Sie müssen zwischen LLP/ERASMUS-Partnerhochschulen vereinbart werden. Die jeweilige Hochschule muß den gewünschten Gastdozenten offiziell einladen. In den Anträgen muß nachgewiesen werden, daß die Beiträge der Gastdozenten angemessen in die Studiengänge an der Gasthochschule integriert sind. Die Gastdozenten sollten in Bezug auf die Zahl der erteilten Lehrveranstaltungen einen
    substantiellen Beitrag zum regulären Lehrprogramm der Gasthochschule leisten, ihr Beitrag sollte in einen Studiengang integriert sein, der in der Gasthochschule zu einem Hochschulabschluß führt.

  • Antragstellung - So geht's

    1. Wir empfehlen Ihnen zur Information unsere FAQ's mit hilfreichen Tipps zur Antragstellung 

    2. Schicken Sie uns - falls noch nicht geschehen - das Formular "Neuantrag 2011/2012".

    3. Sie erhalten per Email eine Förderzusage mit weiteren Informationen einschließlich der konkreten Fördersumme.Die ERASMUS-Fachcodes finden Sie HIER.

    4. VOR der Reise müssen uns  vorliegen (min. 14 Tage vor Reiseantritt):

    5. NACH der Reise müssen uns vorliegen (spätestens 4 Wochen nach Reisebeendigung:

    Bitte richten Sie Ihre Anträge an: International Office/ Frau Hofmacher, KAP 004