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LLP/ERASMUS Dozentenmobilität (STA 1)
  • Definition und Ziele

    ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA 1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern. Empfohlen wird eine Mindestdauer von fünf Tagen.

    Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden

    • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
    • Dozenten ohne Dotierung
    • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
    • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
    • wissenschaftliche Mitarbeiter

    ERASMUS-Förderung

    • Erstattung von Fahrtkosten
    • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
    • Sonderzuschüsse für Dozenten mit besonderen Bedürfnissen

    Vorteile

    • Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellen Lehrprogramms
    • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
    • Stärkung der eigenen Kompetenzen
    • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
    Quelle: DAAD
  • Antragstellung

    Da die Fördermittel begrenzt sind, bitten wir Sie um Antragstellung bis spätestens 14. August 2012 für geplante Mobilitäten im Akademischen Jahr 2012/2013.  

    Und so geht's:

    • Richten Sie Ihren Neuantrag/ Ihre Neuanträge (es sind mehrere Mobilitäten pro Person möglich) an die Stabsstelle Internatoinales/ Eichstätt. 
    • Wenn Ihre Reise förderfähig ist, erhalten Sie eine entsprechende Zusage mit der Bitte, innerhalb einer genannten Frist die erforderlichen Unterlagen (Annahmeerklärung, Dienstreiseantrag, Lehrvereinbarung (von Ihnen und der Gastuniversität bereits unterschrieben) einzureichen.
    • Die Abrechnung der Reise erfolgt nach Bayerischem Reisekostengesetz, wobei auch die Bestimmungen des EU-Reiserechtes bindend sind. Erläuterungen dazu finden Sie in unseren Hinweisen (siehe unten).
    • Zusätzlich zur Abrechnung ist die Erstellung eines Berichts (Vordruck) notwendig. Ebenfalls muss die Gasthochschule am Ende (!) Ihres Aufenthaltes die Mobilität offiziell bestätigen (Vordruck).

    Bei Fragen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren können Sie sich jederzeit gerne an die Stabsstelle Internationales/ Frau Hofmacher wenden.

    Wir bitten Sie, Neuanträge nur für konkret geplante Mobilitäten zu stellen (mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit). Sollten sich nach Fristende weitere Vorhaben abzeichnen, ist eine Antragstellung auch zum späteren Zeitpunkt noch möglich.

    Bitte schicken Sie grundsätzlich ALLE Unterlagen an die Stabsstelle Internationales/ z.Hd. Frau Hofmacher, KAP 004 - vielen Dank!