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Visum und Aufenthaltsgenehmigung
Kein Visum nötig | Staatsangehörige aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Leichtenstein, Luxembourg, Malta, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Spanien und Zypern benötigen kein Visum. Nach Ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern und der Ausländerbehörde. Service am Campus Eichstätt: Sie können sich über das International Office anmelden - Formulare erhalten Sie ebenfalls im International Office. Zusätzlich benötigen wir zwei Kopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Für Staatsangehörige der Länder, die zum 01. Mai 2004 und 01. Januar 2007 der Europäischen Union beigetreten sind, gelten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zunächst noch einige Übergangsregelungen. |
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eAT wird in Eichstätt/ Ingolstadt unmittelbar nach Einreise beantragt | Staatsangehörige Australiens, Israles, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas, der Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino beantragen den erforderlichen Aufenthaltstitel (= das Visum) nach der Einreise in Eichstätt bzw. Ingolstadt. Seit 01. September 2011 müssen Studierende den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen. Hinweise zum eAT finden Sie HIER. Erforderliche Dokumente sind:
Die Gebühren für den eAT (elektronischen Aufenthaltstitel) liegen bei € 100,00 - Stipendiaten können - ja nach Stipendienart - von den Gebühren befreit werden (z.B. DAAD, ERASMUS). Der eAT (elektronische Aufenthaltstitel) muss SOFORT NACH EINREISE bei der jeweiligen Ausländerbehörde in Eichstätt bzw. Ingolstadt beantragt werden, da die Bearbeitungszeit bei ca. 8 Wochen liegt. Das Antragsformular finden Sie unter "Download". Eine erste Visumberatung erhalten Sie im International Office Eichstätt. |
Einreisevisum muss im Heimatland beantragt werden, eAT in Deutschland (vor Ablauf des Visums) | Studierende aller anderen Länder müssen das Visum vor der Einreise nach Deutschland beantragen. Die aktuellen Informationen zur Beantragung des Visums finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch recherchieren, ob Sie visumpflichtig sind oder nicht. WICHTIG: bitte beachten Sie die neuen Regelungen für den elktronischen Aufenthaltstitel (eAT) - siehe oben! |
Alle visumpflichtigen Studierenden (also auch Austauschstudierende der USA, aus Lateinamerika und Asien) müssen den Finanzierungsnachweis erbringen. Die Höhe richtet sich nach dem Bafög-Höchstsatz und beträgt derzeit € 659,00 pro Monat beantragten Aufenthalt. Es gibt folgende Möglichkeiten, die Finanzierung nachzuweisen:
am Campus Eichstätt/ Ausländeramt des Landkreises Eichstätt:
am Campus Ingolstadt/ Ausländeramt der Stadt Ingolstadt:
Sollten Sie ein Stipendium erhalten, verringert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend bzw. gilt die Stipendienzusage als Finanierzungsnachweis.