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Das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP)

Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenlanges Lernern (LLP, 2007 - 2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Multilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter http://eacea.ec.europa.eu/llp/erasmus/erasmus_en.php.

ERASMUS

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/2012 Kroatien und die Schweiz.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007 - 2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

Die ERASMUS Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt.

Die EUC der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Die ERASMUS Studentencharta für Studierende.

Das European Policy Statement (EPS) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein, um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Auslandsmobilität mit Behinderung
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthaltes erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktikum, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

Weitergehende Informationen und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie im Internationalen Büro Eichstätt und Ingolstadt sowie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit).

Haftungsklausel
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."