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Auslandsstudium
Akademische Anerkennung
Anerkennung im Rahmen von ERASMUS-Studienaufenthalten | Anerkennung von Studienleistungen generell (nicht ERASMUS) |
Im Rahmen des ERASMUS-Programms müssen Sie ein Learning Agreement abschließen (vor Beginn des Studienaufenthaltes). Im Learning Agreement werden alle Lehrveranstaltungen aufgelistet, die Sie an der Partneruniversität besuchen möchten. Durch die Unterschrift Ihres ERASMUS-Koordinators (der in der Regel auch Ihr Studiengangskoordinator ist) wird Ihnen somit zugesagt, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das weitere Studium an der KU anerkannt werden. Bei Nicht-Anerkennung trotz vorliegenden gültigen Learning Agreements (das auch eingehalten wurde, nachgewiesen durch das Transcript of Records) besteht eine Begründungspflicht dem/der Studierenden gegenüber. Studierende der Wirtschaftswirtschaftlichen Fakultät Ingolstadt wenden sich bitte an ihre jeweiligen Fachbetreuer, um einzelne Teilstudienverträge abzuschließen. | Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise: 1. Sobald Sie wissen, an welcher Universität Sie studieren werden, erstellen Sie nach dem Vorbild des ERASMUS-Learning Agreements (eine Formvorschrift gibt es nicht) eine Liste von Lehrveranstaltungen (der Zielunivrsität) mit ihren jeweiligen Entsprechungen (an der KU). 2. Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Beginn des Auslandsaufenthaltes einen Termin mit dem/ der Studiengangskoordinator/-in. Diese/r sollte durch Unterschrift und Datum bestätigen, in welchem Umfang die vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen anerkennt werden. 3. Hilfreiche Informationen zum Thema Akademische Anerkennung finden Sie auch auf den Seiten des DAAD. |