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Fakultäten
Religionspädagogik & kirchl. Bildungsarbeit
Lehrpersonal
Beate Klepper
Praktische Studiensemester
Rechtliche Grundlage der Praxissemester sind die Studienordnung, die "Ordnung zum Vollzug der Praxissemester für FH - Studiengänge an bayerischen Hochschulen" sowie hochschulrechtliche Rahmenbedingungen in den jeweils gültigen Fassungen. Diese Grundlagen spiegeln sich im Vertrag wieder, den die Hochschule vor Beginn der Praxissemester ausstellt und der die aktuell juristisch relevanten Ausführungen enthält.
Unterzeichner des Vertrages sind: als Vertragspartner mit kurzfristigem Kündigungsrecht die Ausbildungsstelle und die/der Studierende. Die Praxisbegleitung der Hochschule dokumentiert mit ihrer Unterschrift, dass die Bedingungen und Gegebenheiten des Praktikums den Vorgaben der Hochschule entsprechen. Sie gewährleistet damit, dass bei entsprechender Leistung der Studierenden und der Praxisstellen dieses Praktikum als "Praktische Studiensemester" anerkannt werden. Die gültige Ableistung der Praxissemester ist Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium II, in dem die Beendigung des Studiums mit der Diplomarbeit und den Diplomprüfungen möglich ist.
Die Verträge können von den beiden Vertragspartner bei schwerwiegenden Gründen kurzfristig gekündigt werden nach Informationen und Kenntnisnahme der Praxisbegleitung der Hochschule.