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BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz: Auskünfte über die staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 06.06.1983 in der jeweils geltenden Fassung geben die zuständigen Studentenwerke.
Für die Hochschulstandorte Eichstätt und Ingolstadt wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg. Zuständig für
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