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Studienbeginn und Einschreibung

Vor dem Beginn des Studiums muss man erst ein paar bürokratische Hürden nehmen, bevor es im Hörsaal losgehen kann. Manchmal kommt eine Überprüfung der Eignung auf einen zu; man muss sich entweder bewerben oder einfach nur einschreiben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu

Online-Bewerbungsformular
für die zulassungsbeschränkten Studiengänge für das Wintersemester 2012/2013 

Studienbeginn

Bei fast allen Studien ist ein Beginn nur in einem Wintersemester möglich. (Ausnahmen finden Sie neben dem Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre und einem Promotionsstudium bei: Weiterbildende Studiengänge.)

Für die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge (Auflistung: zulassungsbeschränkte Studiengänge) ist für Deutsche (einschl. Ausländer mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung) nur die Einschreibung erforderlich, bei den grundständigen Studien nach vorangehender Online-Anmeldung  bzw. nach einer erforderlichen Bewerbung (Dezentrales Bewerbungsverfahren) für die folgenden postgradualen Studien:
Content and Language Integrated Learning, Deutsch als Fremdsprache/Didaktik des Deutschen als Zweitsprache, flexibler Masterstudiengang, lehramtsgeeigneter Masterstudiengang mit zwei Fächern, Soziale Arbeit.

Gesonderte Fristen (ohne weiterbildende Masterstudiengänge) sind zu beachten für den Bachelorstudiengang Angewandte Musikwissenschaft und Musikpädagogik sowie die Studienfächer Anglistik/Amerikanistik/Englisch, Kunst/Kunstpädagogik und Musik, die nicht-konsekutiven Masterstudiengänge Historische Kunst- und Bilddiskurse, Internationale Beziehungen sowie Umweltprozesse und NaturgefahrenInternationale Beziehungen (MIB)Umweltprozesse und Naturgefahren/Geographie, und zwar wegen des Erfordernisses einer Eignungsfeststellung bzw. Eignungsprüfung.

Fristen für die Anmeldung zur:

a) Eignungsprüfung für Angewandte Musikwissenschaft und Musikpädagogik bis 15. Juli eines jeden Jahres,
b) Eignungsfeststellung für Anglistik/Amerikanistik/Englisch bis 15. Juli eines jeden Jahres,
c) Eignungsprüfung für Kunst/Kunstpädagogik bis 30. Juni eines jeden Jahres,
d) Eignungsprüfung für Musik bis 30. April eines jeden Jahres,
e) Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Historische Kunst- und Bilddiskurse bis 15. Juli eines jeden Jahres,
f) Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen bis 1. Juli eines jeden Jahres,
g) Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Umweltprozesse und Naturgefahren bis 1. August eines jeden Jahres.

Ausländer: Neben einer eventuellen Berücksichtigung der angegebenen Termine für die Eignungsfeststellung bzw. Eignungsprüfung (bei Studiengängen mit Eignungsfeststellung/-prüfung für Nicht-EU-Ausländer gegebenenfalls schon bis 15. Januar) müssen alle ausländischen Studienbewerber (d.h. auch EU-Ausländer) in jedem Fall einen Zulassungsantrag stellen, und zwar für das Sommersemester bis 15. Januar (in der Regel nur höhere Fachsemester), für das Wintersemester bis 15. Juli bzw. bei den Fachhochschulstudiengängen bis 15. Juni eines jeden Jahres. Der Zulassungsantrag ist direkt an die Studentenkanzlei der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zu senden.

 

Allgemeines zur Einschreibung

(ohne Studiengänge mit gesonderter Gebührenpflicht: die weiterbildenden Masterstudiengänge)  

Die Einschreibung muss persönlich in der Studentenkanzlei bzw. bei den entsprechenden Fachstudien in der Ingolstädter Fakultätsverwaltung erfolgen. Studierende, die Lehrveranstaltungen mehrerer Fakultäten belegen, müssen sich bei der Einschreibung sowie bei jeder Rückmeldung für die Mitgliedschaft in einer dieser Fakultäten entscheiden. Für die Zeit nach der Einschreibung finden Sie hier wichtige Termine und Informationen:
- Studien- und Prüfungsordnungen,
- Zeittafeln,
- Organisatorisches.

 

Einschreibefrist

a) wissenschaftliche Studiengänge (ohne Zulassungsbeschränkungen),
Studium von Ausländern ohne Abschluss und Gasthörer 

Wintersemester 2012/2013

20.08. bis 12.10.2012;
empfohlen: erst ab Anfang September, da bis Ende August
die zulassungsbeschränkten Studiengänge vorrangig bearbeitet werden.

 

b) Fachhochschulstudiengang Religionspädagogik/Kirchliche Bildungsarbeit und
Studium von Ausländern ohne Abschluss (Fachhochschulstudien)
 

Wintersemester 2012/2013

20.08. bis 28.09.2012

empfohlen: erst ab Anfang September, da bis Ende August
die zulassungsbeschränkten Studiengänge vorrangig bearbeitet werden.


c) zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die genauen Einschreibefristen werden bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen in den Zulassungsbescheiden bekannt gegeben.

 


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Einschreibung, sofern Sie sie nicht dem Zulassungsantrag für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bereits beigefügt haben.

a) Deutsche (einschl. ausländische Bildungsinländer) 

Zulassungsbescheid (nur bei einer Zulassungsbeschränkung), Abschrift/Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Reifezeugnis eines Gymnasiums oder Abschlusszeugnis einer Fachoberschule) in beglaubigter Form, gegebenenfalls der Nachweis über eine bestandene Eignungsfeststellung bzw. -prüfung oder eventuell über eine Gleichwertigkeitsfeststellung (bei postgradualen Studien), vollständiger und unterschriebener Lebenslauf, Krankenversicherungsbescheinigung für die Hochschule (anzufordern bei der gesetzlichen Krankenkasse) bzw. Befreiungsnachweis (zuständig: AOK in Eichstätt bzw. Ingolstadt), Zahlungsnachweis über den Studien- und Semesterbeitrag (diese betragen zusammen 494,50 € und sind grundsätzlich insgesamt mindestens 3 Werktage vor der Einschreibung bargeldlos [Bankverbindung: Liga Eichstätt, Kto.-Nr. 7633300, BLZ 75090300] zu leisten, ein eventueller Befreiungsantrag vom Studienbeitrag: 450 € ist im Studienjahr 2012/2013 spätestens bis 31.10.2012 für das Wintersemester, bis 30.04.2013 für das Sommersemester zu stellen); für die Promotion (Vorlage einer Betreuungszusage erforderlich, Zahlungsnachweis nur über die Semestergebühr von 44.50 €) und die postgradualen Studien wird der beglaubigte Nachweis über den Abschluss des geforderten Zugangsstudiums benötigt.

b) Ausländer (einschl. aus der Europäischen Union)

Zulassungsbestätigung (bei Austausch- und Programmstudierenden) bzw. Zulassungsbescheid und beglaubigter Nachweis der Studienberechtigung mit beglaubigter deutscher Übersetzung (in der Regel schon dem Zulassungsantrag beigefügt), Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, Krankenversicherungsnachweis, Einzahlungsquittung [Kontoverbindung  und Höhe siehe unter a)] über den Studien- und Semesterbeitrag (neben einem Promotionsstudium reduziert auf 44,50 € für ausländische Stipendiaten deutscher Organisationen, Studierende im Rahmen von EU-Programmen und Programmstudenten mit vereinbarter Abgabenfreiheit); Reisepass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung.

c) Zusätzliche Nachweise zu a) und b)

für Journalistik (Bachelorstudiengang)
2-monatiges redaktionelles Praktikum bei Presse, Hörfunk, Fernsehen oder in der Öffentlichkeitsarbeit.

für Lehramt (Staatsprüfung i.V. mit der Bachelor-/Master-Struktur)
Fragebogen zu den Gründen der Aufnahme eines Studiums in Eichstätt

für die Fachhochscchulstudiengänge
6-wöchige fachrichtungsbezogene Vorpraxis, wenn erforderlich. 

d) Gasthörer

Nachweis der Studienberechtigung (mindestens "mittlerer Bildungsabschluss") und Einzahlungsquittung über die Gasthöhrergebühr:
100,-- € bei bis zu 4 Semesterwochenstunden (SWS),
200,--€ bei 5 - 8 SWS, 300,-- € ab 9 SWS. 

 

Veranstaltungsdauer

a) wissenschaftliche Studiengänge

Sommersemester 2012

16.04.2012 bis 21.07.2012

Wintersemester 2012/2013

15.10.2012 bis 09.02.2013

 

b) Fachhochschulfakultäten

Sommersemester 2012

 

Religionspädagogik/Kirchliche Bildungsarbeit

15.03.2012 bis 03.07.2012

Bildung und Erziehung in Kindheit und Jugend,
Soziale Arbeit (Bachelor, Master)

15.03.2012 bis 10.07.2012

Wintersemester 2012/13

Religionspädagogik/Kirchliche Bildungsarbeit

01.10.2012  bis 01.02.2013

Bildung und Erziehung in Kindheit und Jugend,
Soziale Arbeit (Bachelor, Master)

01.10.2012 bis 25.01.2013