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Zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei
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Anmelden / Bewerben an der KU
(für grundständige Studien: Online)

Damit man an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt ein Studium beginnen kann, muss man sich für bestimmte Studiengänge bewerben, für andere nur einschreiben. Welche Fristen dabei zu beachten sind und welche Unterlagen benötigt werden, hat die Studentenkanzlei in einem Informationsblatt zusammengestellt.

Es gibt Auskunft über das Zulassungsverfahren an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt für das Wintersemester 2012/2013 in den zulassungsbeschränkten (grundständigen) Studiengängen. Außerdem ist darin ist das Einschreibungsverfahren in den nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen dargestellt, für das, wenn auch keine Anmeldeformalitäten zu berücksichtigen sind - nach der Online-Anmeldung für grundständige Studien in einem Wintersemester - nur die Frist für die Neueinschreibungen zu beachten ist.

Nähere Informationen zu den einzelnen Bewerbungsarten und -fristen und für welche Studiengänge sie gelten, finden Sie im Folgenden für

  •  Nicht zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge
  •  Zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge
  •  Dezentrale Bewerbungsverfahren
  •  Ausländische Studierende
  •  sowie in allgemeinen Hinweisen


Nicht zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge

  •  Online-Anmeldeformular für das Wintersemester 2012/13
    Das Online-Anmeldeformular für die zulassungsfreien Studiengänge wird voraussichtlich Anfang August 2012 eingestellt!

 

Dezentrale Bewerbungsverfahren

Für die folgenden postgradualen Studien (nicht-konsekutive Masterstudiengänge), die zwar
nicht zulassungsbeschränkt sind, sind auch Bewerbungsformulare zu verwenden:

ebenso wie für das konsekutive Masterprogramm:

 

Ausländische Studierende

Ausländische Studienbewerber , die keine "Bildungsinländer" sind, müssen das für sie geltende Antragsformular nutzen (Merkblatt zum Antrag auf Zulassung für ausländische Studienbewerber).

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Allgemeine Hinweise:

Neben diesen Verfahren sind gegebenenfalls (von Ausländern auf jeden Fall) Anmeldeformalitäten zu berücksichtigen. Die entsprechenden Informationen, die sich bei den grundständigen Studien beziehen auf die anglistische Eignungsfeststellung sowie die Eignungsprüfungen in Kunst/Kunstpädagogik bzw. Musik/Musikwissenschaft und Musikpädagogik, findet man bei: Studienbeginn und Einschreibung.

Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen

Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern