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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der KU
  • Jede Person (Deutsche und Ausländer) ist zum gewünschten Studium berechtigt, sofern die für dieses Studium erforderliche Qualifikation nachgewiesen werden kann. Das bedeutet:

    • für die Fachhochschul-Studiengänge ist mindestens eine Fachhochschulreife (Fachabitur),
    • Für Studien mit Universitätsabschluss eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife bzw. Studienberechtigung (Abitur) oder ein entsprechender ausländischer Vorbildungsnachweis

    für die Aufnahme eines Studiums erforderlich.

    Gleichzeitig dürfen keine Immatrikulationshindernisse oder Versagungsgründe (wie z. B. eine Zulassungsbeschränkung oder unvollständige Einschreibeunterlagen) vorliegen.

     

Allgemeines

Für die Zulassung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sind die allgemeinen staatlichen
Grundsätze gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz und der Qualifikationsverordnung (mit den in ihr
festgelegten Studienberechtigungen) maßgebend.
Auf besondere Studienanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen wird bei den einzelnen
Studiengängen hingewiesen. Diese teilen sich auf

  • in grundständige Studiengänge, welche ohne ein abgeschlossenes Zugangsstudium aufgenommen werden können, sowie
  • postgraduale Studien, für die ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung ist.
  • Das Zulassungsverfahren für Ausländer (einschließlich dem Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse) wird unten gesondert erläutert. "Bildungsinländer", d.h. Ausländer mit einer deutschen Hochschul-Zugangsberechtigung, werden wie Deutsche behandelt. Gleiches gilt für Studenten aus Ländern der EU, wenn der Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

    Wer ein Studium an der KU aufnehmen möchte, muss nicht zwingend einer (bestimmten) Konfession angehören. Von den Studierenden wird jedoch erwartet, dass sie den Auftrag der Katholischen Universität respektieren (siehe dazu Art. 3 der Stiftungsverfassung in Verbindung mit der Apostolischen Konstitution über Katholische Universitäten „Ex Corde Ecclesiae“).

  • Auszug aus der Stifungsverfassung

    „Als katholische Hochschule widmet sich
    die Universität der Pflege und Entwicklung
    der Wissenschaften durch Forschung,
    Lehre, Studium und Weiterbildung. Sie
    versucht dabei, Geist und Kultur des
    Menschen mit der Botschaft des
    Evangeliums Christi zu durchdringen und
    den Dialog von Wissenschaft und Glaube,
    Kirche und Welt zu pflegen.“
    (Stiftungsverfassung der KU Eichstätt-
    Ingolstadt, Art. 3, Abs. 4)

Zulassungsvoraussetzungen für berufserfahrene Studieninteressenten

Berufserfahrene Studieninteressenten können unter folgenden Voraussetzungen ein Studium an unserer Universität aufnehmen:

  1. Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, wenn sie an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Dies gilt entsprechend für Absolventen und Absolventinnen der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie für die Absolventen und Absolventinnen von Fachschulen und Fachakademien.
  2. Der fachgebundene Hochschulzugang wird eröffnet, wenn nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich, durch die erfolgreich absolvierten ersten beiden Fachsemester die Studieneignung festgestellt wird. Vor Aufnahme dieses einjährigen Probestudiums findet ein Beratungsgespräch statt.
  3. Bitte beachten Sie die zu berücksichtigenden Anmeldefristen, nämlich den 15.06.2012 für die zulassungsbeschränkten Fachhochschul-Studiengänge und den 15.07.2012 für die zulassungsbeschränkten wissenschaftlichen Studiengänge bzw. der 1. September 2012 für die zulassungsfreien Studiengänge.

Zulassungsvoraussetzungen für ein Doppelstudium

Es ist zwischen Zweitstudium und Doppelstudium zu unterscheiden. Das Zweitstudium ist ein Studium nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium, und zwar mit Diplom, Magister, Master oder Staatsprüfung als Abschluss, jedoch nicht mit einem Bachelor-Grad. Ein Studium in einem konsekutiven bzw. nichtkonsekutiven Masterstudiengang nach einem Bachelor-Abschluss ist ein postgraduales Studium. Bei Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge werden aber auch Bachelor-Absolventen in der „Zweitstudienquote“ berücksichtigt.

Das Doppelstudium ist die gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengängen, ggf. sogar an zwei Hochschulen. Es ist grundsätzlich genehmigt, jedoch mit folgenden Maßgaben:

  1. Beim Doppelstudium soll der zweite Studiengang nicht zulassungsbeschränkt sein.
  2. Daher ist ein Doppelstudium in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium besteht.
  3. Die Immatrikulation kann versagt werden, wenn man bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist und aufgrund dieser Doppelimmatrikulation ein ordnungsgemäßes Studium an der Katholischen Universität nicht gewährleistet wäre.
Studiengebühren

Für ein Studium an der KU Eichstätt-Ingolstadt werden derzeit ein Studienbeitrag von 450 € pro Semester und eine Verwaltungsgebühr von 44,50 € erhoben. Über Einschreibung und Formalitäten informiert die Studentenkanzlei. Für die Fortsetzung seines Studiums hat man sich nach jedem Semester innerhalb einer Frist zurückzumelden oder andernfalls beurlauben zu lassen. Mit Beendigung der Studienzeit muss man sich exmatrikulieren.

Für die Hochschulprüfungen und die staatlichen Prüfungen werden von deutschen und
ausländischen Studierenden keine Gebühren erhoben. Eine Zweitstudien- bzw. Langzeitstudiengebühr fällt ebenfalls nicht an. Da die Prüfungszeit mit dem 1. Semester beginnt, sollte man sich schon zu Beginn des Studiums über die Prüfungsmodalitäten beim Prüfungsamt erkundigen.

Gasthörer benötigen einen Nachweis ihrer Studienberechtigung (mindestens „mittlerer Bildungsabschluss“) und eine Einzahlungsquittung über die Gasthörergebühr. Sie beträgt
• 100,- € bei bis zu 4 Semesterwochenstunden (SWS),
• 200,- € bei 5 bis 8 SWS,
• 300,- € ab 9 SWS.

Weiterführende Informationen

Zulassungsbeschränkungen

Zurzeit sind folgende Studiengänge der KU Eichstätt-Ingolstadt zulassungsbeschränkt:

Bachelor-Studiengänge

Antragsfristen

zum Wintersemester bis zum 15. Juli
zum Sommersemester bis zum 15. Januar eines jeden Jahres
Studienanfänger werden nur zum Wintersemester eines Jahres zugelassen.


Bei Betriebswirtschaftslehre können sich Studienanfänger (insbesondere wenn sie die Hochschulzugangsberechtigung bereits erworben haben) schon bis zum 28. Februar für das nächste Wintersemester bewerben

Studium folgener Fächer im Rahmen
von LehramtPlus

Antragsfristen

zum Wintersemester bis 15. Juli
zum Sommersemester bis 15. Januar eines jeden Jahres.

 

Studienanfänger werden nur zum Wintersemester eines Jahres zugelassen.

Fachhochschul-Studiengänge

Antragsfristen

zum Wintersemester bis 15. Juni,
zum Sommersemester bis 15. Januar
eines jeden Jahres.


Studienanfänger werden nur zum Wintersemester eines Jahres zugelassen.

Master-Studiengänge

Antragsfristen

zum Wintersemester bis 15. Juli,
zum Sommersemester bis 15. Januar
eines jeden Jahres.

 

Studienanfänger im Masterstudiengang Internationale Betriebswirtschaftslehre werden nur zum Wintersemester eines Jahres zugelassen.

zum Wintersemester bis 31. Juli
eines jeden Jahres
(Ausländer haben sich bis zum 15. Juli zu bewerben)

zum Wintersemester bis 15. Juli
eines jeden Jahres

zum Wintersemester bis 1. Juli
eines jeden Jahres

Die Plätze der zulassungsbeschränkten Studiengänge werden in hochschulinternen Verfahren vergeben. Dabei werden „Bildungsinländer“ (d.h. Ausländer mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung) und ausländische Studienbewerber aus der Europäischen Union wie Deutsche behandelt.

Weiterführende Informationen

  • Zulassungsgrenzen vergangener Auswahlverfahren zulassungsbeschränkter Studiengänge
Eignungsprüfungen und -feststellungen

Das Bestehen einer Eignungsfeststellung bzw. Eignungsprüfung ist erforderlich für die Studienaufnahme:

Zulassung ausländischer Studierender

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