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Studieninteressierte
Studium starten
Zulassungsvoraus- setzungen
Jede Person (Deutsche und Ausländer) ist zum gewünschten Studium berechtigt, sofern die für dieses Studium erforderliche Qualifikation nachgewiesen werden kann. Das bedeutet:
für die Aufnahme eines Studiums erforderlich.
Gleichzeitig dürfen keine Immatrikulationshindernisse oder Versagungsgründe (wie z. B. eine Zulassungsbeschränkung oder unvollständige Einschreibeunterlagen) vorliegen.
Was es vor der Aufnahme eines Studiums zu beachten gilt |
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Weiterführende Informationen |
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Für die Zulassung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sind die allgemeinen staatlichen
Grundsätze gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz und der Qualifikationsverordnung (mit den in ihr
festgelegten Studienberechtigungen) maßgebend.
Auf besondere Studienanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen wird bei den einzelnen
Studiengängen hingewiesen. Diese teilen sich auf
Das Zulassungsverfahren für Ausländer (einschließlich dem Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse) wird unten gesondert erläutert. "Bildungsinländer", d.h. Ausländer mit einer deutschen Hochschul-Zugangsberechtigung, werden wie Deutsche behandelt. Gleiches gilt für Studenten aus Ländern der EU, wenn der Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
Wer ein Studium an der KU aufnehmen möchte, muss nicht zwingend einer (bestimmten) Konfession angehören. Von den Studierenden wird jedoch erwartet, dass sie den Auftrag der Katholischen Universität respektieren (siehe dazu Art. 3 der Stiftungsverfassung in Verbindung mit der Apostolischen Konstitution über Katholische Universitäten „Ex Corde Ecclesiae“).
Auszug aus der Stifungsverfassung |
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„Als katholische Hochschule widmet sich |
Berufserfahrene Studieninteressenten können unter folgenden Voraussetzungen ein Studium an unserer Universität aufnehmen:
Es ist zwischen Zweitstudium und Doppelstudium zu unterscheiden. Das Zweitstudium ist ein Studium nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium, und zwar mit Diplom, Magister, Master oder Staatsprüfung als Abschluss, jedoch nicht mit einem Bachelor-Grad. Ein Studium in einem konsekutiven bzw. nichtkonsekutiven Masterstudiengang nach einem Bachelor-Abschluss ist ein postgraduales Studium. Bei Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge werden aber auch Bachelor-Absolventen in der „Zweitstudienquote“ berücksichtigt.
Das Doppelstudium ist die gleichzeitige Einschreibung in zwei Studiengängen, ggf. sogar an zwei Hochschulen. Es ist grundsätzlich genehmigt, jedoch mit folgenden Maßgaben:
Für ein Studium an der KU Eichstätt-Ingolstadt werden derzeit ein Studienbeitrag von 450 € pro Semester und eine Verwaltungsgebühr von 44,50 € erhoben. Über Einschreibung und Formalitäten informiert die Studentenkanzlei. Für die Fortsetzung seines Studiums hat man sich nach jedem Semester innerhalb einer Frist zurückzumelden oder andernfalls beurlauben zu lassen. Mit Beendigung der Studienzeit muss man sich exmatrikulieren.
Für die Hochschulprüfungen und die staatlichen Prüfungen werden von deutschen und
ausländischen Studierenden keine Gebühren erhoben. Eine Zweitstudien- bzw. Langzeitstudiengebühr fällt ebenfalls nicht an. Da die Prüfungszeit mit dem 1. Semester beginnt, sollte man sich schon zu Beginn des Studiums über die Prüfungsmodalitäten beim Prüfungsamt erkundigen.
Gasthörer benötigen einen Nachweis ihrer Studienberechtigung (mindestens „mittlerer Bildungsabschluss“) und eine Einzahlungsquittung über die Gasthörergebühr. Sie beträgt
• 100,- € bei bis zu 4 Semesterwochenstunden (SWS),
• 200,- € bei 5 bis 8 SWS,
• 300,- € ab 9 SWS.
Weiterführende Informationen |
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Zurzeit sind folgende Studiengänge der KU Eichstätt-Ingolstadt zulassungsbeschränkt:
Bachelor-Studiengänge | Antragsfristen |
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zum Wintersemester bis zum 15. Juli
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Studium folgener Fächer im Rahmen | Antragsfristen |
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zum Wintersemester bis 15. Juli
Studienanfänger werden nur zum Wintersemester eines Jahres zugelassen. |
Fachhochschul-Studiengänge | Antragsfristen |
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zum Wintersemester bis 15. Juni,
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Master-Studiengänge | Antragsfristen |
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zum Wintersemester bis 15. Juli,
Studienanfänger im Masterstudiengang Internationale Betriebswirtschaftslehre werden nur zum Wintersemester eines Jahres zugelassen. | |
zum Wintersemester bis 31. Juli | |
zum Wintersemester bis 15. Juli | |
zum Wintersemester bis 1. Juli |
Die Plätze der zulassungsbeschränkten Studiengänge werden in hochschulinternen Verfahren vergeben. Dabei werden „Bildungsinländer“ (d.h. Ausländer mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung) und ausländische Studienbewerber aus der Europäischen Union wie Deutsche behandelt.
Weiterführende Informationen |
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Das Bestehen einer Eignungsfeststellung bzw. Eignungsprüfung ist erforderlich für die Studienaufnahme:
Downloads |
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