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Promotion
In folgenden Fachbereichen lässt sich an der KU ein akademischer Doktortitel erlangen. Durch einen Klick auf den jeweiligen Bereich gelangen Sie zu den einzelnen Prüfungsfächern, die innerhalb der Fachbereiche wählbar sind.
Der Promotionsausschuss ist zuständig für die Durchführung des Promotionsverfahrens. Vorsitzender des Promotionsausschusses ist der Dekan der jeweiligen Fakultät. Daher ist der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bzw. auf Aufnahme in die Promotionsliste unter Angabe der gewählten Fächer und des Dissertationsthemas schriftlich beim Dekan der zuständigen Fakultät einzureichen. Die wichtigste fachliche Voraussetzung ist, dass von Beginn an die Anfertigung der Dissertation von einem Mitglied des Promotionsausschusses betreut werden muss. Neben dieser Betreuungszusage benötigen ausländische Studienbewerber schon für die Studienaufnahme (d.h. Zulassung zum Promotionsstudium) eine Bescheinigung des jeweiligen Dekans, in der die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Hochschulabschlusses mit einer deutschen Diplom- oder Magister- bzw. Masterprüfung bestätigt wird. Die Neueinschreibung (Immatrikulation) für ein Promotionsstudium, die persönlich in der Studentenkanzlei erfolgen muss, ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich.
In der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen sowie Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät ist eine Belegung von mindestens 12 Wochenstunden erforderlich, wenn das Hauptfach noch nicht mindestens 8 bzw. jedes der beiden Nebenfächer noch nicht mindestens 4 Semester lang belegt worden ist. Dies gilt vor allem, wenn ein nicht-konsekutives Promotionsstudium (Erläuterung unter: Studiendauer) aufgenommen wird.
Ein Promotionsstudium ist ein postgraduales Studium, das konsekutiv, u.U. sogar nicht-konsekutiv, - nämlich mit Änderung der Fachrichtung aus dem Zugangsstudium, - aufgenommen werden kann (d.h. ohne dass zusätzlich zum Zugangsstudium eine Berufspraxis gefordert wird). Eine Einschreibung soll höchstens bis zu 6 Semestern erfolgen. An der Dissertation kann man jedoch länger arbeiten und das Rigorosum (die mündliche Prüfung) auch ohne Immatrikulation ablegen. Für ein Promotionsstudium wird kein Studienbeitrag erhoben.
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