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Bachelor
Die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Internationale Betriebswirtschaftslehre sind zulassungsbeschränkt. Diese Zulassungsbeschränkung muss von Jahr zu Jahr neu festgelegt und geregelt werden; sie liegt derzeit bei 210 Studierenden (BWL) bzw. 10 Studierenden (Int. BWL) pro Studienjahr. Die Grundlage für die Auswahl von deutschen (und diesen gleichgestellten) Bewerbern bildet die Durchschnittspunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung sowie ein persönliches Auswahlgespräch, zu dem man bei "Internationale Betriebswirtschaftslehre" eingeladen wird.
Online-Bewerbungen (Verlinkung am Textende) müssen für BWL und für Internationale BWL bis zum 15. Juli eingegangen sein. Ausländer, die keine "Bildungsinländer" sind (d.h. Ausländer mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung), haben das für sie geltende Antragsformular (siehe unten) zu nutzen und an die Studentenkanzlei in Eichstätt zu senden. Bei Nicht-EU-Ausländern (für die nur der 15. Juli gilt) richtet sich die Auswahl nach der in den Vorbildungsnachweisen erreichten Qualifikation.
Das Studium kann von Studienfortsetzern sowohl in einem Wintersemester, als auch in einem Sommersemester aufgenommen werden. Der Zulassungsantrag mit den entsprechenden Unterlagen (bei Deutschen, einschl. ausländischen Bildungsinländern, als Online-Bewerbung) ist für das Sommersemester bis zum 15. Januar, für das Wintersemester bis zum 15. Juli eines Jahres einzureichen.
Die Neueinschreibung (Immatrikulation) ist für Studienfänger nur zum Wintersemester möglich. Die Einschreibefrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Sie wird in der Regel ab Mitte August festgesetzt. Die Einschreibung muss persönlich in der Ingolstädter Fakultätsverwaltung erfolgen.
An Unterlagen müssen von Deutschen (einschl. ausländischen Bildungsinländern) vorgelegt werden: der Zulassungsbescheid; die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Reifezeugnis) in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie; ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg; Einzahlungsnachweis über den Studienbeitrag und/oder die Semestergebühr; Bescheinigung der Krankenkasse über das Bestehen einer Krankenversicherung bzw. Befreiungsnachweis.
An Unterlagen müssen von Ausländern vorgelegt werden: der Zulassungsbescheid; beglaubigter Nachweis der Studienberechtigung mit beglaubigter deutscher Übersetzung (in der Regel schon dem Zulassungsantrag beigefügt); Reisepass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung; Einzahlungsnachweis über den Studienbeitrag und/oder die Semestergebühr; Krankenversicherungsnachweis; gegebenenfalls das Zeugnis über eine bestandene Deutschprüfung (zum Beispiel: TestDaF). Diese Prüfung (als: DSH) kann auch an der Universität abgelegt werden. Im Falle des Nichtbestehens werden ausländischen Studienbewerbern Deutschkurse als Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung angeboten.
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