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Die Fakultät für Soziale Arbeit

Zurzeit hat die Fakultät für Soziale Arbeit ca. 500 Studentinnen und Studenten. Das Kollegium umfasst dreizehn Lehrpersonen, davon zehn Professuren für die Lehrgebiete Theorien und Methoden der Sozialarbeit (einschl. sozialwissenschaftliche Arbeitsweisen und Sozialinformatik), soziale Administration und Management/Organisationsentwicklung in sozialen Einrichtungen, Pädagogik, Politikwissenschaft, Psy­chologie, Recht, Soziologie und ca. 30 Lehrbeauftragte, u.a. für Philosophie, Supervision, Englisch als Fremdsprache, musisch-sportlicher Bereich.

Konzeption des Studiums und Berufsmöglichkeiten 

Die Fakultät für Soziale Arbeit bildet Fachkräfte aus, die an der Lösung der sozialen Probleme in Gesellschaft und Kirche mitwirken. Diese Fachkräfte sind in vielfältigen Funktionen tätig: als Sozialpädagogen in Jugend-, Sozial- und Gesundheitsbehörden, als Familienhelfer/in, als Krankenhaussozialarbeiter/in, als Erzieher/in und Heimleiter/in, als Schulsozialarbeiter/in, als Berater/in in der Erziehungs-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, als Referent/in in der Jugend- und Erwachsenenbildung, als Kreis- und Stadtjugendpfleger/in, als Betriebssozialarbeiter/in, als Jugendgerichtshelfer/in, als Bewährungshelfer/in, als Gefängnissozialarbeiter/in, als Entwicklungshelfer/in, als Lehrkräfte an Fachschulen.

Das allgemeine Ziel des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit ist es, die Studierenden auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftlicher Methoden zu selbstständigem beruflichen Handeln in den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit (Sozialpädagogik und Sozialarbeit) auszubilden. Es geht um die Vermittlung von wissenschaftlichen Kenntnissen und berufsbezogenen Kompetenzen, die es ermöglichen, Lebenssituationen zu beschreiben, zu analysieren, zu erklären, Handlungspläne zu entwickeln und zu verwirklichen sowie das eigene berufliche Handeln theoriebezogen zu begründen und zu reflektieren. Leitlinie der gesamten Ausbildung ist die Orientierung an den Menschen, um die es in der Sozialen Arbeit geht. Als Studiengang an der Katholischen Universität soll er seinen Studierenden nicht nur eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen, sondern sie auch befähigen, aus christlicher Verantwortung heraus das eigene Leben zu gestalten und ihren Dienst am Menschen zu leisten.

Das erfolgreiche Studium in den ersten drei Semestern (d.h. der Erwerb von 90 Leistungspunkten) verleiht die fachgebundene Hochschulreife für folgende Studiengänge: Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft, Soziologie, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen, Lehramt für Sonderpädagogik in einer Fächerverbindung mit Verhaltensgestörtenpädagogik, Lehramt an beruflichen Schulen in der Fächerverbindung Sozialpädagogik mit Sozialkunde.

Studienvoraussetzungen

Zum Fachhochschulstudium der Sozialen Arbeit gibt es eine Reihe von schulischen Zugängen. Unter anderem sind dies

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Studienberechtigung,
  • die Fachhochschulreife durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachoberschule,
  • das Abschlusszeugnis des Telekollegs II.

Darüber hinaus bestehen noch weitere Zugangsmöglichkeiten, wie z.B. über Fachakademien und für qualifizierte Berufstätige. Zur Klärung solcher Voraussetzungen wenden sich Interessenten am besten an die Zentrale Studienberatung der Universität. Ausländische Studienbewerber wenden sich zur Anerkennung ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise rechtzeitig vor dem 15. Juni eines Jahres zunächst an die: Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München.

Die Studienanfänger müssen zusätzlich vor Studienbeginn den Abschluss einer diesem Studiengang entsprechenden fachpraktischen Ausbildung oder eine mindestens sechswöchige entsprechende Tätigkeit (Vorpraxis) nachweisen. Die Fachhochschulreife der Ausbildungsrichtung Sozialwesen gilt als entsprechende fachpraktische Ausbildung. Beim Vorliegen besonderer Umstände, die die Studienanfängerin/der Studienanfänger nicht zu vertreten hat, kann das Vorpraktikum ganz oder teilweise nach Studienbeginn abgeleistet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Universität im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens.

Bewerberinnen/Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife oder mit Fachhochschulreife einer anderen Ausbildungsrichtung müssen in jedem Fall den Nachweis über eine mindestens sechswöchige Vorpraxis erbringen. Das Vorpraktikum kann in einer kirchlichen, caritativen oder sozialen Einrichtung abgeleistet werden (z.B. Kindergarten, Jugendamt, Sozialamt, Kinderheim, Klinischer Sozialdienst, Gesundheitsamt usw.). Die Ableistung des zivilen Ersatzdienstes (unter Umständen des Wehrdienstes) oder eines freiwilligen sozialen Jahres wird als Vorpraktikum anerkannt. Der angegebene Personenkreis, der die Vorpraxis noch nachzuweisen hat, kann auch schon für das Vorpraktikum Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.