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Studierende
Beratung
Studien- und Prüfungsordnungen
Lehramtsstudiengänge
1. Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO I) vom 13. März 2008
(nicht im KWMBl veröffentlicht, sondern im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl - 2008, S. 180),
als Datei über:
http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/rechtliche-grundlagen.html
und dort auch die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II),
die konkretisiert wird durch das Merkblatt:
Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst
a) Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen
b) Organisation der Praktika im Zusammenhang
mit dem Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
und dem Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft
c) Fremdsprachenkenntnisse nach der LPO I
(einschl. insbesondere die Möglichkeiten des nachträglichen Erwerbs)
d) Kerncurricula vom 2. Januar 2009:
Ausgestaltung der inhaltlichen Prüfungsanforderungen
für die Erste Staatsprüfung nach Kapitel II der
Lehramtsprüfungsordnung I zu den einzelnen Fächern
2. Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen
der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
(im Genehmigungsverfahren),
ergänzt durch: Studienordnungen
für das Lehramtsstudium der einzelnen Fächer (im Genehmigungsverfahren)
3. Prüfungsordnungen für "LehramtPlus" (im Genehmigungsverfahren):
a) Lehramtsgeeigneter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Grundschule/Hauptschule
b) Lehramtsgeeigneter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Realschule/Gymnasium
c) Lehramtsgeeigneter Zwei-Fächer-Masterstudiengang Realschule/Gymnasium
4. Studienordnung (bei einem lehramtsgeeigneten Studium:
Grundschule, Hauptschule) für den interdisziplinären Bachelorstudiengang
"FachkompetenzenPlus" (im Genehmigungsverfahren)
5. Studienordnungen (bei einem lehramtsgeeigneten Studium:
Realschule, Gymnasium) für den
- (Teil-, d.h.)Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang (im Genehmigungsverfahren),
- (Teil-, d.h.)Zwei-Fächer-Masterstudiengang (im Genehmigungsverfahren)
6. Ordnung der akademischen Zwischenprüfung
(KWMBl II 2003, S. 1632/letztmalige Änderung: KWMBl II 2004, S. 1948);
diese Prüfungsordnung findet duch Zeitablauf (Möglichkeit einer Studienaufnahme nach alter LPO I) keine Anwendung mehr.