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Prüfungsausschüsse/Prüfungskommissionen

 

Die zuständigen Prüfungsgremien für Promotion und Habilitation sind den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entnehmen.
Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
 (einschl. Meldungen zu den Prüfungsverfahren) sind an das Dekanat derjenigen Fakultät zu richten,
die das entsprechende Prüfungsverfahren durchführt.
Für diesbezügliche Anträge ist zuständig bei:

Bachelorstudiengänge 
Diplomstudiengänge
Lehramtsstudiengänge und
lehramtsgeeignetes Studium auch für den außerschulischen Bereich

Magisterstudiengang 
Fachhochschulstudiengänge 
Masterstudiengänge (ohne Weiterbildung)
Sonstige postgraduale Studien
und Erweiterungen
  (ohne Sprachprüfungen)