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Studierende
Studienangelegenheiten
Prüfungsausschüsse/ Prüfungskommissionen
Die zuständigen Prüfungsgremien für Promotion und Habilitation sind den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entnehmen.
Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (einschl. Meldungen zu den Prüfungsverfahren) sind an das Dekanat derjenigen Fakultät zu richten,
die das entsprechende Prüfungsverfahren durchführt.
Für diesbezügliche Anträge ist zuständig bei:
Bachelorstudiengänge
Diplomstudiengänge
Lehramtsstudiengänge und
lehramtsgeeignetes Studium auch für den außerschulischen Bereich
Magisterstudiengang
Fachhochschulstudiengänge
Masterstudiengänge (ohne Weiterbildung)
Sonstige postgraduale Studien
und Erweiterungen (ohne Sprachprüfungen)