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BAföG

 

Bundesausbildungsförderungsgesetz: Auskünfte über die staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 06.06.1983 in der jeweils geltenden Fassung geben die zuständigen Studentenwerke.

Für die Hochschulstandorte Eichstätt und Ingolstadt wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg. Zuständig für

  • Eichstätt ist
    die Geschäftsstelle Nürnberg
    Andreij-Sacharow-Platz 1
    90403 Nürnberg
    Tel.: +49 911 588570

  • Ingolstadt ist
    die Geschäftsstelle Erlangen
    Hofmannstraße 27
    91052 Erlangen
    Tel.: +49 9131 89170

 

"Das neue BAföG" - Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung