Bundesausbildungsförderungsgesetz: Auskünfte über die staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 06.06.1983 in der jeweils geltenden Fassung geben die zuständigen Studentenwerke.
Für die Hochschulstandorte Eichstätt und Ingolstadt wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg. Zuständig für
- Eichstätt ist
die Geschäftsstelle Nürnberg
Andreij-Sacharow-Platz 1
90403 Nürnberg
Tel.: +49 911 588570
- Ingolstadt ist
die Geschäftsstelle Erlangen
Hofmannstraße 27
91052 Erlangen
Tel.: +49 9131 89170

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