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Informationen und Downloads zu Studienbeiträgen

In Bayern werden gemäß Art. 71 i. V. m. Art. 101 Abs. 1 BayHSchG seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge hat die Universität durch die Satzung zur Regelung  der Erhebung von Studienbeiträgen sowie zur Festlegung allgemeiner Grundsätze der Verwendung von Studienbeiträgen an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (Studienbeitragssatzung).

Studienbeiträge müssen grundsätzlich alle an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eingeschriebenen Studierenden entrichten. Jedoch können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Studienbeiträgen befreien lassen. Die Befreiungsmöglichkeiten können Sie im Informationsblatt "Allgemeine Informationen zur Studienbeitragspflicht von der Studentenkanzlei" (siehe unten) nachlesen.

Der Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht ist in jedem Fall innerhalb der Fristen einzureichen, selbst wenn der erforderliche Nachweis (z. B. die Bescheinigung der Familienkasse) noch nicht vorliegt. Der Nachweis ist unverzüglich nachzureichen.

Bitte beachten Sie: Der Semesterbeitrag in Höhe von momentan 44,50 € ist grundsätzlich auch bei einer Befreiung von der Studienbeitragspflicht zu entrichten.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn Wittmann wenden
(Tel. 08421/93-1766, christian.wittmann@ku-eichstaett.de).

 

Aktuelles:

Anträge auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht für das Wintersemester 2012/2013 können ab Mai 2012 gestellt werden!

 

Dateisymbol Allgemeine Informationen zur Studienbeitragspflicht von der Studentenkanzlei (Stand: 03.01.2012)

Dateisymbol Antragsformular zur Befreiung von der Studienbeitragspflicht (Stand 21.06.2010)

Dateisymbol Fragen und Antworten zu Modalitäten für Studienbeitragsdarlehen

Dateisymbol Studienbeitragssatzung vom 27.09.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 09.11.2011

Dateisymbol Merkblatt für die Beantragung von Mitteln aus Studienbeiträgen und deren Abwicklung (Stand 25.10.2011)

Dateisymbol Umwidmungsantrag

Hinweis zum Antragsformular auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht: Es reicht, wenn Sie nur die jeweiligen Seiten ausdrucken und einreichen, die Ihren Befreiungsgrund betreffen. Seite 1 und 5 sind immer nötig.