KU-interne Forschungsförderung proFOR+

Proben im Geolabor

Mit der internen Forschungsförderung (proFOR+) sollen (Junior-)Professorinnen und (Junior-)Professoren sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KU in erster Linie bei der Beantragung drittmittelgeförderter Forschungsvorhaben unterstützt werden. Darüberhinaus sollen notwendige Freiräume und Bereitstellung ausreichender Ressourcen zur Vorbereitung und Durchführung von Forschungsaktivitäten geschaffen werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der gezielten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick auf frühe Selbstständigkeit angehender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,

Zu den aktuellen proFOR+-Richtlinien

proFOR+-Förderlinien

Förderlinie "Reisen zu Tagungen"

Bitte nutzen Sie zuvorderst die Fördermöglichkeiten, die duch das International Office angeboten und betreut werden (z. B. Fördermöglichkeiten des DAAD und über ERASMUS)!

Über proFOR+ können Reisen zu internationalen wissenschaftlichen Konferenzen und Tagungen bezuschusst werden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollten auf wissenschaftlichen Tagungen einen aktiven Beitrag (Poster, Vortrag o. Ä.) leisten. Ihr Beitrag sollte im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens ausgewählt worden sein.

Antragsberechtigte: (Junior-)Professorinnen und -Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Förderhöhe: bis zu 2.000 €

Mehr Informationen und Antragsformular…

Förderlinie "Kleinförderung"

Über diese Förderlinie können kleinere Maßnahmen bezuschusst werden, die insbesondere der Vernetzung und Projektanbahnung, der Ergänzung oder dem Abschluss von laufenden drittmittelgeförderten Forschungsprojekten, der Vorbereitung eines konkreten, in absehbarer Zeit geplanten Drittmittel-Forschungsantrag oder der Fertigstellung einer extern begutachteten wissenschaftlichen Publikation dienen.

Antragsberechtigte: (Junior-)Professorinnen und -Professoren, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Maximale Förderhöhe: 5.000 €

Mehr Informationen und Antragsformular…

Förderlinie "Anschubfinanzierung von Forschungsvorhaben"

Mit dieser Förderlinie werden Anbahnung, Vorbereitung und Ausarbeitung größerer und komplexerer Anträge zur Einwerbung von drittmittelgeförderten (Verbund-)Forschungsvorhaben bei einschlägigen Fördermittelgebern auf nationaler und internationaler Ebene unterstützt.

Antragsberechtigte: (Junior-)Professorinnen und -Professoren, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Leiterinnen und Leiter forschender Institutionen an der KU

maximale Förderhöhe: 45.000 €

Mehr Informationen und Antragsformular…

Förderlinie "Exploration neuer profilbildender Forschungsfelder"

Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung und Etablierung neuer thematischer Forschungsfelder von hoher wissenschaftlicher Relevanz, Wirksamkeit und Strahlkraft für die KU.

Die Vorhaben können in einer Höhe von bis zu 75.000,- Euro gefördert werden.

Antragsberechtigt sind (Junior-)Professorinnen und -Professoren.

Erste Projektskizzen oder Voranfragen können jederzeit beim ZFF eingereicht werden. Eine etwaige Einladung zu einer Vollantragstellung erfolgt gegebenenfalls durch das Präsidium.

++++++++++

Besonderer Hinweis für eine Antragstellung für die KU-interne Forschungsförderung proFOR+:
  • Anträge sollten mindestens 4 Wochen vor der benötigten Förderung eingereicht werden!
Besondere Hinweise für Antragstellungen von Drittmittelprojekten:
  • Bitte setzen Sie sich so früh wie möglich mit dem ZFF in Verbindung, um die spezifischen Rahmenbedingungen für Ihre Antragstellung und die nötigen Schritte abzusprechen.
  • Viele Förderanträge bei Drittmittelgebern benötigen eine Unterschrift der Präsidentin oder des Kanzlers der KU, da die Anträge formal von der Hochschulleitung gestellt oder bestimmte Erklärungen der Hochschulleitung mit dem Antrag eingereicht werden müssen (z. B. Arbeitsplatzzusagen oder Übernahme bestimmter Kosten (Eigenanteile) im Falle einer Projektbewilligung).
    Bitte setzen Sie sich im Falle einer benötigten Unterschrift der Hochschulleitung MINDESTENS 4 Wochen vor Abgabe des Antrags mit dem ZFF in Verbindung und legen Sie dem ZFF alle vorbereiteten Antragsunterlagen vor (ausgefüllte Originalformulare, Finanzkalkulationen etc.)!
  • Bitte informieren Sie das ZFF über alle Drittmittelanträge, die Sie bei Fördergebern eingereicht haben,  und reichen Sie Kopien die eingereichten Antragsunterlagen beim ZFF ein.

++++++++++