Förderlinie "Anschubfinanzierung für Forschungsvorhaben"

Was ist der Zweck dieser Förderung?

Mit dieser Förderlinie werden Anbahnung, Vorbereitung und Ausarbeitung größerer und komplexerer Anträge zur Einwerbung von drittmittelgeförderten (Verbund-)Forschungsvorhaben bei einschlägigen Fördermittelgebern auf nationaler und internationaler Ebene unterstützt.
Dabei geht es vor allem um Drittmittelanträge, die extern und unabhängig, ausschließlich nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten begutachtet werden.
Die proFOR+-Mittel sollen vor allem den erhöhten Aufwand für eine Antragstellung unterstützen, der bei Verbundprojekten durch zahlreiche Absprachen mit den beteiligten Partnern, gegebenenfalls auch Reisen und Durchführung gemeinsamer Workshops, und einen höheren Planungs- und -managementaufwand, z. B. Auseinandersetzung mit spezifischen technischen und finanziellen Vorgaben der jeweiligen Fördermittelgeber, bedingt ist.

Was ist mit "Verbundforschungsvorhaben" gemeint?

Hier sind Vorhaben gemeint, an denen mehrere – wenn möglich auch internationale – institutionelle Partner beteiligt sein werden.
Dabei sind vor allem Anträge auf Förderung großer kollaborativer Vorhaben, z. B. Einrichtungen von Forschungsgruppen und wissenschaftlicher Netzwerke, Beteiligungen an Sonderforschungsprogrammen oder anderen exzellenzgetriebenen Formaten, angedacht.
Es wird erwartet, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bei der Planung, Beantragung und Durchführung des späteren drittmittelgeförderten Projektes die Gesamtprojektleitung innehaben.

Was ist mit "einschlägigen Fördermittelgebern auf nationaler und internationaler Ebene" gemeint?

z. B. die Europäische Union (Programme Horizon 2020, Horizon Europe 2021-2027), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder andere Bundesministerien, VW-Stiftung, Fritz-Thyssen-Stiftung usw.

Wer ist antragsberechtigt?
  • (Junior-)Professorinnen und -Professoren,
  • promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
  • Leiterinnen und Leiter forschender Institutionen an der KU.
Welche Kosten können durch proFOR+-Mittel übernommen werden?

Zuschüsse zu Personalkosten von studentischen Hilfskräften sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, Reisekosten und Sachkosten

Bewilligungskriterien für den proFOR+-Antrag

Die Antragstellerin oder der Antragsteller sollten nachweislich Erfahrung mit der Planung und Durchführung von (drittmittelgeförderten) Forschungsprojekten haben.

Die durch proFOR+ geförderte Maßnahme soll in einem zeitlich wie sachlich angemessenen Verhältnis zu den aktuellen Forschungsaktivitäten der Antragstellerin oder des Antragstellers und zu dem geplanten Drittmittelantrag stehen.

Das beabsichtigte Vorhaben muss eine sorgfältige Planung und realistische Konzeption erkennen lassen. Das beantragte Fördervolumen muss plausibel begründet werden.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme in dieser Förderlinie?

Ein proFOR+-Zuschuss kann bis zu einem Höchstbetrag von 45.000,- Euro gewährt werden.

Gibt es eine Einreichefrist für Anträge in dieser Förderlinie?

proFOR+-Anträge in dieser Förderlinie können jederzeit beim ZFF eingereicht werden, mindestens jedoch vier Monate vor Beginn der durch proFOR+ zu fördernden Phase der Antragsausarbeitung, da der Begutachtungsprozess für Anträge dieser Förderlinie in der Regel wegen der Einbindung mehrerer Experten einen höheren zeitlichen wie organisatorischen Aufwand erfordert.

Wer entscheidet über den proFOR+-Antrag?

Das Präsidium entscheidet über die Bewilligung des Antrages. In der Regel berät die Präsidialkommission für Forschung das Präsidium hinsichtlich der Entscheidung. Es können auch externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen werden, die ausgewiesene Expertinnen und Experten in den betreffenden Fachgebieten sein müssen.

Allgemeine Hinweise

Die vollständigen proFOR+-Anträge senden Sie bitte mit handschriftlich unterschriebenen Erklärungen und Vereinbarungen in elektronischer Form (vorzugsweise im PDF-Format) an das Zentrum für Forschungsförderung (Mail: forschungsfoerderung@ku.de).

Innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Fördermaßnahme muss dem ZFF ein Abschlussbericht vorgelegt werden, in dem die Antragstellerin oder der Antragsteller über durchgeführte Aktivitäten und Maßnahmen, erzielte Ergebnisse und sich daraus ergebende Perspektiven und insbesondere zu der beabsichtigten Drittmittel-Antragstellung Auskunft gibt. Zusammen mit dem Abschlussbericht ist dem ZFF auch der erstellte Drittmittelantrag vor Einreichung beim Drittmittelgeber vorzulegen

In begründeten Fällen kann der Drittmittelantrag auch zu einem späteren Zeitpunkt beim ZFF vorgelegt werden.

Es kann pro Antragstellerin bzw. Antragsteller immer nur ein Antrag in einer Förderlinie prozessiert und ggf. gefördert werden.

Ein neuer Antrag kann erst gestellt und vom ZFF wieder prozessiert und ggf. gefördert werden, wenn die erste geförderte Maßnahme in dieser Förderlinie formal abgeschlossen ist, das heißt inhaltlich abgeschlossen, die Kosten abgerechnet und dem ZFF ein kurzer Abschlussbericht vorgelegt worden ist.

Leiterinnen oder Leiter forschender Institutionen an der KU, die in dieser Funktion einen proFOR+-Antrag stellen, können parallel als Inhaberin oder Inhaber einer Professur oder eines Lehrstuhls an der KU zusätzlich einen Antrag in der gleichen Förderlinie mit überlappender Laufzeit der Fördermaßnahme stellen.

Antragsformular (Word) zum Herunterladen