Mit dieser Förderlinie möchte die KU die Mobilität und den Auf- und Ausbau internationaler Forschungskontakte sowie eine längerfristige Zusammenarbeit mit internationalen Wissenschaftlern unterstützen.
Es können sowohl Forschungsaufenthalte von KU-Wissenschaftlerinnen und KU-Wissenschaftlern an internationalen wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland bezuschusst werden (outgoings) als auch Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler unterstützt werden, die für eine Zusammenarbeit mit
KU-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an die KU kommen möchten (incomings).
KU-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen längeren Forschungsaufenthalt an einer internationalen wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland planen, können über proFOR+ einen Zuschuss erhalten (matching funds).
Die KU-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für den Forschungsaufenthalt müssen für den geplanten Forschungsaufenthalt nachweislich Drittmittel in adäquater Höhe eingeworben haben, ein detailliertes Arbeitsprogramm für den Aufenthalt vorlegen und die Bedeutung des Forschungsaufenthaltes für ihr laufendes Forschungsprojekt plausibel darstellen.
Der beantragte Forschungsaufenthalt soll in einem zeitlich wie sachlich angemessenen Verhältnis zu den aktuellen Forschungsaktivitäten und Verlauf der geplanten Qualifizierung der Antragstellerin oder des Antragstellers stehen.
Die Forschungsaufenthalte sollen primär der eigenen wissenschaftlichen Karriereentwicklung der antragstellenden KU-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dienen. Wünschenswert ist natürlich, dass die Forschungsaufenthalte auch nachhaltigen Nutzen für die KU haben können, etwa durch den Aufbau neuer oder der Pflege etablierter Forschungskooperationen und -kontakte
Professuren oder forschende Institutionen der KU, die eine internationale Gastwissenschaftlerin oder einen Gastwissenschaftler für einen Forschungsaufenthalt an die KU einladen möchten, können dafür eine Unterstützung erhalten.
Voraussetzung ist, dass die einzuladende internationale Gastwissenschaftlerin oder der Gastwissenschaftler über eine Habilitation oder vergleichbare Qualifikationen verfügt.
Die Gastwissenschaftlerin oder der Gastwissenschaftler sollen durch ausgewiesene fachliche Expertise die Professur oder die forschende Institution bei aktuellen Forschungsaktivitäten und in Fragen der Forschungsprofilentwicklung oder des Wissenschaftsmanagements unterstützen.
Die einladende Professur oder die forschende Institution benennt eine den Gast betreuende Professorin oder Professor, die oder der während der Zeit des Gastaufenthaltes als administrative Ansprechperson zur Verfügung steht.
Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen für auswärtige wissenschaftlich exzellente Gastwissenschaftlerinnen oder Gastwissenschaftler, die einen Forschungsaufenthalt an der KU verbringen möchten, ist die Darstellung der Bedeutung des Gastaufenthaltes für die Professur oder Forschungseinrichtung und ein detaillierter Kosten- und Arbeitsplan.
(Junior-)Professorinnen und -Professoren, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Leiterinnen und Leiter forschender Institutionen an der KU.
Es werden Reisekosten und Sachkosten übernommen.
Für internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler können neben Reise und Unterbringungskosten z. B. auch Honorare für die Erbringung besonderer Leistungen im Rahmen des Forschungsaufenthaltes an der KU gezahlt werden.
Ein proFOR+-Zuschuss kann in begründeten Fällen bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,- Euro gewährt werden.
KU-Wissenschaftlerinnen und Wissneschaftler, die zu einem Forschungsaufenthalt ins Ausland gehen möchten, müssen dafür Drittmittel in substanzieller Höhe eingeworben haben. Die proFOR+-Mittel werden nur als matching funds vergeben.
proFOR+-Anträge in dieser Förderlinie können jederzeit beim ZFF eingereicht werden, mindestens jedoch vier Monate vor Beginn der durch proFOR+ zu fördernden Phase der Antragsausarbeitung, da der Begutachtungsprozess für Anträge dieser Förderlinie in der Regel wegen der Einbindung mehrerer Experten einen höheren zeitlichen wie organisatorischen Aufwand erfordert.
Das Präsidium entscheidet über die Bewilligung des Antrages. In der Regel berät die Präsidialkommission für Forschung das Präsidium hinsichtlich der Entscheidung. Es können auch externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen werden, die ausgewiesene Expertinnen und Experten in den betreffenden Fachgebieten sein müssen.
Die vollständigen proFOR+-Anträge senden Sie bitte mit handschriftlich unterschriebenen Erklärungen und Vereinbarungen in elektronischer Form (vorzugsweise im PDF-Format) an das Zentrum für Forschungsförderung (Mail: forschungsfoerderung@ku.de).
Ein neuer Antrag kann erst gestellt und vom ZFF wieder prozessiert und ggf. gefördert werden, wenn die erste geförderte Maßnahme in dieser Förderlinie formal abgeschlossen ist, das heißt inhaltlich abgeschlossen, die Kosten abgerechnet und dem ZFF ein kurzer Abschlussbericht vorgelegt worden ist.
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