Über diese Förderlinie können kleinere Maßnahmen bezuschusst werden, die insbesondere folgenden Zwecken dienen:
Bezuschusst werden insbesondere Reisen, Vorarbeiten und Sondierungen, insbesondere Vor-, Evaluations- und Machbarkeitsstudien, Experimente, Pre-Tests oder Probeumfragen.
Mit einer Kleinförderung unterstützt die KU unter anderem die Mobilität ihrer promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit anderen wissenschaftlichen Institutionen im In- und Ausland vernetzen möchten und mit diesen gemeinsame künftige Projekte und Zusammenarbeiten planen.
Die Vernetzung und Projektanbahnung soll perspektivisch dem Lehrstuhl/der Professur dienen und nachhaltige Wirkung für die Entwicklung und den Ausbau der Forschung am Lehrstuhl/an der Professur haben.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind gehalten, sich zuerst um eine Förderung der geplanten Maßnahmen bei nationalen oder internationalen Fördergebern (z. B. der Bayerischen Forschungsallianz (Förderprogramm BayIntAn) oder bei DAAD oder ERASMUS) zu bemühen. Hierzu berät auch das International Office der KU.
Die proFOR+-Förderung dient hier vorrangig als Ergänzung anderen eingeworbenen oder durch den Lehrstuhl/die Professur bereitgestellten Mitteln.
proFOR+-Mittel können z. B. zur Durchführung kleinerer Workshops mit Projektpartnern oder Reisen zu Kooperationspartnern genutzt werden.
Mit einer Kleinförderung unterstützt die KU auch die Qualitätssicherung ihrer drittmittelgeförderten Projekte.
In begründeten Fällen können Maßnahmen, z. B. ergänzende Datensammlungen, Durchführung von Reisen oder Organisation von Arbeitstreffen, in Anlehnung an ein laufendes drittmittelfgefördertes Forschungsprojekt bezuschusst werden, um die Qualitätssicherung und den Wissenstransfer des Drittmittelprojektes zu fördern.
Mit der Kleinförderung unterstützt die KU den Ausbau der Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Forschungsprojekte.
Für die Erstellung eines konkreten, in absehbarer Zeit geplanten Drittmittel-Forschungsantrags können besondere Maßnahmen, z. B. Reisen von promovierten Wissensschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu Projektpartnern oder Organisation von Workshops, für Datenanalysen oder Recherchen mit proFOR+-Mittel bezuschusst werden.
Mit einer Kleinförderung möchte die KU auch ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen, ihre Forschungsergebnisse adäquat und qualitätsgesichert zu veröffentlichen.
Es werden ausschließlich Fertigstellungen extern begutachtete wissenschaftliche Publikationen bereits promovierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KU unterstützt.
Die proFOR+-Mittel werden nicht für Maßnahmen gewährt, die ausschließlich der Fertigstellung einzelner Dissertationen dienen. Dies gilt für Monografien ebenso wie auch für extern begutachtete wissenschaftliche Zeitschriftenartikel, die als Teil einer kumulativen Dissertation verwendet werden sollen.
Für die Fertigstellung einer extern begutachteten wissenschaftlichen Publikation können proFOR+-Mittel z. B. für Manuskriptüberarbeitungen, letzte Datensammlungen und -auswertungen oder Gestaltungsaufgaben genutzt werden.
Die proFOR+-Mittel dürfen gemäß Beschluss der Hochschulleitung nicht verwendet werden für sogenannte "Druck(legungs)kosten" an wissenschaftliche Verlage, z. B. für die Veröffentlichung von extern begutachteten wissenschaftlichen Publikationen.
Die Antragsteller:innen müssen über einen laufenden Arbeitsvertrag mit der KU verfügen, der mindestens sechs Monate über die zu fördernde Maßnahme hinausreicht.
Zuschüsse zu Personalkosten von studentischen Hilfskräften, in Ausnahmefällen auch Aufstockungen von Arbeitsumfängen bestehender Arbeitsverträge von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, Reisekosten und Sachkosten
In gut begründeten Fällen kann ein Zuschuss in Höhe bis zu 5.000,- Euro gewährt werden.
proFOR+-Anträge in dieser Förderlinie können jederzeit beim ZFF eingereicht werden.
Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Die vollständigen proFOR+-Anträge senden Sie bitte mit handschriftlich unterschriebenen Erklärungen und Vereinbarungen in elektronischer Form (vorzugsweise im PDF-Format) an das Zentrum für Forschungsförderung (Mail: forschungsfoerderung@ku.de).
Es kann pro Antragstellerin bzw. Antragsteller immer nur ein Antrag in einer Förderlinie prozessiert und ggf. gefördert werden.
Ein neuer Antrag kann erst gestellt und vom ZFF wieder prozessiert und ggf. gefördert werden, wenn die erste geförderte Maßnahme in dieser Förderlinie formal abgeschlossen ist, das heißt inhaltlich abgeschlossen, die Kosten abgerechnet und dem ZFF ein kurzer Abschlussbericht vorgelegt worden ist.
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