Unterstützung insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses bei der Verbreitung und Diskussion eigener Forschungsergebnisse (aktiver Beitrag) vor internationalem wissenschaftlichen Publikum
eine international besetzte wissenschaftliche Fachtagung oder Konferenz, deren Beiträge von einem externen Gutachtergremium in einem kompetitiven Verfahren ausgewählt werden
Vortrag, Posterpräsentation, Sessionmoderation
(Junior-)Professorinnen und -Professoren, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zugleich angenommene eingeschriebene Doktorand*innen der KU sind (mit Empfehlungsschreiben einer KU-Betreuerin oder eines KU-Betreuers)
externe, angenommene und eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden, wenn eine KU-Betreuerin oder ein KU-Betreuer den Antrag stellt
Reisekosten (Fahrt- und Visakosten), Übernachtungskosten, Teilnahmegebühren, Tagegelder (nur für KU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter)
2.000 €
proFOR+-Anträge in dieser Förderlinie können jederzeit beim ZFF eingereicht werden, sollten aber in der Regel mindestens vier Wochen vor dem Reisetermin eingereicht werden.
Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Antragstellerinnen und Antragsteller sollten vorab klären, welche finanziellen Fördermöglichkeiten der KU (z. B. über ihre Lehrstühle/Professuren oder forschenden Einrichtungen) oder welche anderen externen Fördermöglichkeiten (bei anstehenden Reisen z. B. über den DAAD, Erasmus oder andere Stiftungen) zur Verfügung stehen.
Insbesondere zu letztgenannten Fördermöglichkeiten für Reisen ins Ausland steht das International Office der KU für Beratungen zur Verfügung.
Eine proFOR+-Förderung ist dabei nur als Ergänzung zu den anderen Fördermöglichkeiten zu sehen.
Die vollständigen proFOR+-Anträge senden Sie bitte mit handschriftlich unterschriebenen Erklärungen und Vereinbarungen in elektronischer Form (vorzugsweise im PDF-Format) an das Zentrum für Forschungsförderung (Mail: forschungsfoerderung@ku.de).
Es kann pro Antragstellerin bzw. Antragsteller immer nur ein Antrag in einer Förderlinie prozessiert und ggf. gefördert werden.
Ein neuer Antrag kann erst gestellt und vom ZFF wieder prozessiert und ggf. gefördert werden, wenn die erste geförderte Maßnahme in dieser Förderlinie formal abgeschlossen ist, das heißt inhaltlich abgeschlossen, die Kosten abgerechnet und dem ZFF ein kurzer Abschlussbericht vorgelegt worden ist.
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