Mit dieser Förderlinie möchte die KU die internationale Vernetzung ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen und den Forschungsstandort KU attraktiv gestalten.
KU-Wissenschaftlerinnen oder KU-Wissenschaftler, die an ihrem Lehrstuhl bzw. ihrer Professur oder in ihrer forschenden Institution Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten oder Gastforscherinnen bzw. Gastforscher für mehrere Monate beherbergen, um mit ihnen zu forschen oder von deren Forschungsinput zu profitieren, können Zuschüsse für eine nötige Infrastrukturausstattung der Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten bzw. Gastforscherinnen bzw. Gastforscher beantragen.
Stipendiatinnen oder Stipendiaten sind Doktorandinnen und Doktoranden oder Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die ein Vollstipendium von einem internationalen oder nationalen Wissenschaftsförderer, z. B. Fulbright-, Alexander von Humboldt-, Gerda-Henkel-Stipendium, erhalten.
Das Stipendium sollte insgesamt mindestens drei Monate umfassen und der Forschungsaufenthalt an der KU sollte ebenfalls mindestens drei Monate dauern.
Sofern das Vollstipendium nachweislich keine ausreichenden Reise- oder Sachmittel umfasst, die für das Forschungsvorhaben an der KU benötigt werden, können durch den Fachbetreuer der KU über proFOR+ einmalig zusätzliche Infrastrukturmittel beantragt werden.
Gastforscherinnen bzw. Gastforscher sind in der Regel an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland affiliiert und erhalten von dieser
auch eigene Personalmittel bzw. haben für den Forschungsaufenthalt an der KU ein Stipendium eingeworben.
Der Forschungsaufenthalt an der KU sollte mindestens drei Monate dauern.
Durch den Fachbetreuer der KU können über proFOR+ einmalig zusätzlich für die Forschungen an der KU notwendigen Infrastrukturmittel beantragt werden.
(Junior-)Professorinnen und -Professoren und Leiterinnen und Leiter forschender Institutionen an der KU.
Reise- und Sachkosten
Die beantragten Zuschüsse für Reisen oder benötigte zusätzliche Ausstattung zur Durchführung des Forschungsvorhabens an der KU müssen plausibel begründet werden.
Dem Antrag ist eine Kopie des Stipendium-Vertrages beizufügen und zu erläutern, dass die zusätzlichen Kosten nicht oder nicht ausreichend durch das Vollstipendium oder andere Mittel, z. B. Lehrstuhl- oder Professurmittel, abgedeckt werden können.
Pro Stipendiatin bzw. Stipendiat oder Gastforscherin bzw. Gastforscher können nur einmal proFOR+-Mittel beantragt werden. Es empfiehlt sich, den Forschungsaufenthalt an der KU sorgfältig zu Beginn des Aufenthaltes zu planen und alle zusätzlich benötigten Kosten zusammenzustellen
5.000 €
proFOR+-Anträge in dieser Förderlinie können jederzeit beim ZFF eingereicht werden, sollten aber in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn des Forschungsaufenthaltes der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten oder der Gastforscherin bzw. des Gastforschers eingereicht werden.
Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Präsidialkommission für Forschung kann einbezogen werden.
Die vollständigen proFOR+-Anträge senden Sie bitte mit handschriftlich unterschriebenen Erklärungen und Vereinbarungen in elektronischer Form (vorzugsweise im PDF-Format) an das Zentrum für Forschungsförderung (Mail: forschungsfoerderung@ku.de).
Es kann pro Antragstellerin bzw. Antragsteller immer nur ein Antrag in einer Förderlinie prozessiert und ggf. gefördert werden.
Ein neuer Antrag kann erst gestellt und vom ZFF wieder prozessiert und ggf. gefördert werden, wenn die erste geförderte Maßnahme in dieser Förderlinie formal abgeschlossen ist, das heißt inhaltlich abgeschlossen, die Kosten abgerechnet und dem ZFF ein kurzer Abschlussbericht vorgelegt worden ist.
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