Für die Planung, Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen fallen teilweise hohe Kosten an.
Mit dieser Förderlinie unterstützt die KU die Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, damit Forschungsthemen und -projekte der KU in der (fach-)wissenschaftlichen Community verbreitet und diskutiert werden können.
Veranstaltungsorganisatoren und -organisatorinnen sind stets gehalten, die geplanten Veranstaltungen möglichst aus eingeworbenen Drittmitteln und eigenen Lehrstuhletats zu finanzieren.
Sofern für die geplante wissenschaftliche Veranstaltung ein Großteil der kalkulierten Kosten durch eingeworbene Drittmittel abgedeckt werden kann, können zusätzlich proFOR+-Mittel als eine Ergänzungsförderung beantragt werden.
Als wissenschaftliche Veranstaltung wird hier eine (fach-)wissenschaftliche Konferenz oder Tagung, ein Forschungs-Kolloquium oder ein Forschungs-Workshop verstanden, jeweils unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses und eines deutlichen Bezuges zu aktuellen KU-Forschungsthemen oder -projekten.
Die wissenschaftliche Veranstaltung sollte zum Ziel haben, Forschungsthemen, -projekte und -fragen in der (fach-)wissenschaftlichen Community zu verbreiten und zu diskutieren.
Mehr als die Hälfte der Veranstaltungsteilnehmer sollte außerhalb der KU forschend tätig sein.
Eine proFOR+-Förderung ist lediglich als Ergänzungsförderung zu anderweitig eingeworbenen Drittmitteln zu sehen. Für die Veranstaltung muss eine Gesamtkalkulation aller Kosten aufgestellt werden. Dabei sind gesetzliche Rahmenbedingungen für die Abrechenbarkeit von Veranstaltungskosten unbedingt zu beachten.
Die Einwerbung von begutachteten Drittmitteln speziell für die geplante wissenschaftliche Veranstaltung muss schriftlich nachgewiesen werden (z. B. über einen Zuwendungsbescheid, eine Mail/einen Brief des Zuwendungsgebers mit Angabe der Tagungsdaten, Höhe der Förderung und falls nötig Rahmenbedingungen zur Verwendung der Förderung).
Die geplante wissenschaftliche Veranstaltung sollte vorzugsweise in Eichstätt oder Ingolstadt stattfinden.
(Junior-)Professorinnen und -Professoren, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Dekaninnen und Dekane bzw. Leiterinnen und Leiter forschender Institutionen an der KU.
Zuschüsse zu Raummieten, für Personalkosten von studentischen Hilfskräften und Sachkosten (z. B. Kosten für die Erstellung von Materialien der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Kopien und Portokosten) sowie Fahrt- und Übernachtungskosten für eingeladene auswärtige Referentinnen und Referenten.
Durch proFOR+ und andere Haushaltsmittel können nicht abgerechnet werden:
Ein proFOR+-Zuschuss kann höchstens bis zum Umfang anderer, bereits zugesagter eingeworbener Drittmittel gewährt werden und nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- Euro.
proFOR+-Anträge in dieser Förderlinie können jederzeit beim ZFF eingereicht werden, sollten aber in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der Tagung eingereicht werden.
Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Die vollständigen proFOR+-Anträge senden Sie bitte mit handschriftlich unterschriebenen Erklärungen und Vereinbarungen in elektronischer Form (vorzugsweise im PDF-Format) an das Zentrum für Forschungsförderung (Mail: forschungsfoerderung@ku.de).
Es kann pro Antragstellerin bzw. Antragsteller immer nur ein Antrag in einer Förderlinie prozessiert und ggf. gefördert werden.
Ein neuer Antrag kann erst gestellt und vom ZFF wieder prozessiert und ggf. gefördert werden, wenn die erste geförderte Maßnahme in dieser Förderlinie formal abgeschlossen ist, das heißt inhaltlich abgeschlossen, die Kosten abgerechnet und dem ZFF ein kurzer Abschlussbericht vorgelegt worden ist.
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