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Erasmus+
Erasmus+ Dozentenmobilität
STA kurz erklärt | Lehrendenmobilität im Video (Youtube) | ||||||||||||||||||||||||
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Welche Vorteile habe ich? |
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Wer kann gefördert werden? |
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Wo kann man gefördert werden? | Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (also nicht in Deutschland) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Als Zieluniversität kommen alle Erasmus+ Partneruniversitäten der KU in Frage, die im jeweiligen Unterrichtsfach ein Inter-Institutional Agreement vereinbart haben. Sie können HIER recherchieren, an welcher Universität Sie im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden können. | ||||||||||||||||||||||||
Was ist ein Inter-Institutional Agreement? | Das Inter-Institutional Agreement ist Voraussetzung für die Förderung, in diesem sind die Austauschflüsse sowie Fachgebiete vereinbart. Sollte für die von Ihnen ausgewählte Universität noch kein solches Agreement vorliegen, kann – vorausgesetzt die Partneruniversität stimmt zu – ein Agreement mit relativ kurzer Vorlaufzeit und in Rücksprache mit dem Dekan Ihrer Fakultät geschlossen werden. | ||||||||||||||||||||||||
Wie lange muss ich an der Partneruniversität unterrichten? | Die Mobilität zu Unterrichtszwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden bei einer Woche (oder kürzer) umfassen. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Tage, die durch eine Aufenthaltsbestätigung nachgewiesen werden müssen. Neu ab 2018/2019: Sie können Lehrendenmobilität und Mobilität zu Fortbildungszwecken kombinieren. In diesem Fall müssen nur 4 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. | ||||||||||||||||||||||||
Wie hoch ist die Förderung bzw. das Stipendium? | Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM / NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort (Eichstätt oder Ingolstadt).
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobilitätsprogramm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bestätigung der Gastuniversität mit Beginn und Ende des Aufenthalts (Dienstgeschäfts) inklusive der geleisteten Stundenzahl. Die Mindestdauer beträgt 2 Arbeitstage. Reisetage können ebenfalls gefördert werden.
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Was ist ein Zero Grant? | Zero Grants sind Tage, die zwar zur Mobilität gehören, für die jedoch keine Fördermittel ausbezahlt werden (können). Beispiel: Sie beantragen Fördermittel für 16 Tage Lehraufenthalt, erhalten jedoch nur Mittel für 10 Tage. Im Grant Agreement werden dann 6 Zero Grant Tage vereinbart. | ||||||||||||||||||||||||
Wie wird die Förderung beantragt? | Bitte beantragen Sie Ihre Mobilitäten in KU Mobility Online. | ||||||||||||||||||||||||
Welche Unterlagen sind erforderlich? | a) Mobility Agreement, das die Inhalte vereinbart (Upload in Mobility Online), bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie bei Professorinnen und Professoren ohne eigenen Lehrstuhl muss dieses zusätzlich durch eine Unterschrift des Lehrstuhlinhabers bzw. des Dekans der Fakultät bestätigt sein b) Einladungsschreiben bzw. eine Bestätigung der Gastuniversität c) Stipendienvereinbarung/ Grant Agreement - im ORIGINAL d) Dienstreiseantrag (gilt auch für Lehrbeauftragte) e) Bestätigung der Gastuniversität - im ORIGINAL f) Teilnahme an der EU-Survey-Onlineumfrage (Aufforderung erfolgt per E-Mail) | ||||||||||||||||||||||||
Hinweise zum Versicherungsschutz | Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, die NA DAAD noch die KU haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.
Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. | ||||||||||||||||||||||||
Formulare und Links |
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Name: | Jessica Hofmacher | ||
Anschrift: | Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt | ||
Marktplatz 7 | |||
85072 Eichstätt | |||
Gebäude: | International House | ||
Raum: | IH 015 | ||
Telefon: | +49 (0)8421 93 21267 | ||
E-Mail: | welcome(at)ku.de | ||
Sprechstunde: | täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr (außer dienstags) sowie täglich von 13:30 bis 15:30 Uhr (außer freitags) |