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GO OUT - Wege zum Auslandssemester
Akademische Anerkennung
Infos und Formulare - hier klicken |
Anerkennungsverfahren in Eichstätt |
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Anerkennungsverfahren für Summer / Winter Schools |
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Wenn Sie an einer Summer / Winter School teilnehmen, können Sie die erbrachten Leistungen für Ihr Studium u.U. anrechnen lassen. Dazu sollten Sie rechtzeitig VOR Abreise ein Learning Agreement erstellen. Nach Rückkehr stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung. Achtung: Studierende am Campus Ingolstadt sollten zusätzlich einen Teilstudienvertrag abschließen. Alle Infos dazu finden Sie hier: Anrechnungsverfahren an der WFI Formulare:
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Im Rahmen des Erasmus+ Programms müssen europaweit alle Erasmus+ Teilnehmer ein Learning Agreement abschließen (vor Beginn des Studienaufenthaltes). Im Learning Agreement werden alle Lehrveranstaltungen aufgelistet, die Sie an der Partneruniversität besuchen möchten. Durch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden, bzw. einer von Ihm autorisierten Person unter das Learning Agreement wird bestätigt, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das weitere Studium an der KU anerkannt werden.
Bei Nicht-Anerkennung trotz vorliegenden gültigen Learning Agreements (das auch eingehalten wurde, nachgewiesen durch das Transcript of Records) besteht eine Begründungspflicht dem/der Studierenden gegenüber. Weitere Hinweise zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.
Zuständig für das Anerkennungsverfahren sind die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse. Eine Liste finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes: Download
Wichtige Informationen (Formulare und Präsentationen) zum Download:
Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Anrechnung des Prüfungsamts am Campus Eichstätt.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
Wichtige Informationen (Formulare und Präsentationen) zum Download:
Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Anrechnung des Prüfungsamts am Campus Eichstätt.