Liebe/r Studierende/r,
Sie haben Ihren Studiengang gewechselt oder sich in einen weiteren Studiengang an der KU eingeschrieben und studieren nun in zwei bzw. mehreren Studiengängen parallel. Sie haben folgende Möglichkeiten, die von Ihnen an der KU bereits belegten Leistungen für die nun angestrebten Studienabschlüsse einzubringen:
Alle Leistungen, die von Ihnen ab dem Semester der parallelen Einschreibung belegt werden, werden automatisch beiden Studiengängen zugewiesen, soweit es sich dabei um (Wahl-)Pflichtmodule des jeweiligen Studiengangs handelt. Module für den Wahlbereich erscheinen in der Regel nicht in Ihrer Datenabschrift. Die Zuordnung zum Wahlbereich können Sie bei der Zeugniserstellung beantragen.
Wenn Sie im vorherigen Studiengang an der KU bereits Module erfolgreich bestanden haben, können Sie diese unter den folgenden Bedingungen auch in den neuen / zusätzlichen Studiengang einbringen:
Wenn sich die Modulbezeichnung (z. B. Analysis I) und die Nummer des Hauptmoduls, sog. H-Nummer (82-105-L-MAT01-H-0610), gleicht, dann handelt es sich um ein polyvalentes Modul.
Die Modulnummern sind dem Informationsportal/Studiengänge https://campus.ku.de/ zu entnehmen. Die von Ihnen erfolgreich bestandenen Module finden Sie in Ihrer Datenabschrift.
Wenn für Ihren Studiengang das digitale Online-Anrechnungsportal freigeschaltet ist, können Sie die Übernahme über dieses Portal beantragen. Andernfalls schreiben Sie eine E-Mail an die für Ihren neuen Studiengang zuständige Ansprechperson beim Prüfungsamt. Fügen Sie als Anlage die aktuelle Datenabschrift aus dem vorherigen Studiengang bei und markieren Sie darin die zu übernehmenden Module.
Die Modulübernahme ist freiwillig. Sie allein entscheiden, ob Sie alle polyvalenten Module übertragen lassen oder beispielsweise ein Modul im neuen Studiengang lieber doch noch einmal belegen wollen, um z. B. eine bessere Note zu erzielen.
Jede erfolgreiche Modulübernahme aus dem vorherigen Studiengang im Umfang von mehr als 15 ECTS-Punkten hat eine Fachsemesterhöherstufung zur Folge. Die endgültige Fachsemestereinstufung richtet sich nach der Gesamtzahl aller übernommenen bzw. anerkannten ECTS-Punkte und wird in den für den jeweiligen Studiengang festgelegten Schritten durchgeführt.
Bei Unsicherheiten setzen Sie sich mit der für Ihren neuen Studiengang zuständigen Ansprechperson beim Prüfungsamt in Verbindung.
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