Als Lehrstuhl sind wir der Forschung verpflichtet. Sie ist - mit der Freiheit und Verantwortung der Wissenschaft - die Grundlage für die Lehre. Die Projekte umfassen das Spektrum des Lehrstuhls mit dem Bürgerlichen Recht, deutschem und internationalem Handels- und Wirtschaftsrecht. Es geht um Erkenntnisgewinn, Praxisbezüge, Konfliktlösung.
Neben Dissertationen sind für Studierende vor allem die Abschlussarbeiten (Masterarbeit) von Interesse. Voraussetzung für die Betreuung einer solchen Arbeit durch den Lehrstuhl ist in der Regel die Teilnahme an einem Seminar des Lehrstuhls (über aktuelle Angebote hier). Einen Eindruck und Anregungen für die eigene Planung gibt Ihnen diese Auswahl von Themen, die am Lehrstuhl bereits bearbeitet worden sind:
Beurteilung des Management Approachs in den IFRS aus der Perspektive des europäischen Bilanzrechtes
Die Überschuldungsbilanz: nationale (EU) und internationale Fragen des Bewertungsrechts
Immaterielle Vermögensgegenstände nach § 248 II HGB, Steuerrecht und IFRS
Unternehmensbewertung: Die Bewertung natürlicher Ressourcen und "gescheiterte" Investitionen (Vermögensgegenstände)
Nachhaltigkeit der Nutzung und Bewertung "Öffentlicher Güter" bei produzierenden Unternehmen
Environmental Accounting und "Greenwashing" bei Bewertung und Bilanzierung von Vermögensgegenständen
Bewertung von Sustainability Linked Loans: EU-Taxonomie, Kreditgeschäft und SMEs
Bewertungsrecht bei Verschmelzung durch Neugründung nach Handels- und Steuerrecht
Für Fragen und eigene Studienplanung sprechen Sie uns an.
Einen Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten finden Sie hier.
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