Im genannten Panel ging es um die Frage, wie die Gremien der Anstalten ihre im dritten Medienänderungsstaatsvertrag verbriefte Aufgabe erfüllen, Richtlinien zur Programmqualität aufzustellen. Denn sie sind nun angehalten, inhaltliche und formale Qualitätsstandards sowie standardisierte Prozesse ihrer Überprüfung festzulegen.
Wie sieht das konkret aus? Welche Kriterien haben die Anstalten in ihren Richtlinien zugrunde gelegt? Wie wird die Einhaltung überprüft? Das waren Fragen, die im Panel mit weiteren Vertretern aus Redaktion und Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten diskutiert wurden.
Das Panel kann auf YouTube nachgeschaut werden. Zum Video geht es hier: https://www.youtube.com/watch?v=5kc-XpEX3Dc