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Abgeschlossene Projekte

 

Kanonistische und empirische Untersuchungen zur Berufswirklichkeit und zum Selbstverständnis der Ständigen Diakone und ihrer Ehefrauen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

  

Die Ergebnisse einer empirischen Umfrage wurden in Beziehung gesetzt zu den theologisch-theoretischen Vorgaben und den rechtlichen Festlegungen für den Diakonat. Auf diese Weise sollte das Verhältnis von kirchlicher Wirklichkeit und Kirchenrecht am konkreten Beispiel des Ständigen Diakonates näher bestimmt werden.

Laufzeit: 3 Jahre (1987-1990)

Kooperationen: Cerdic (Strasbourg) und Verantwortliche für den Ständigen Diakonat bes. in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Drittmittel: Überlassung der Großrechneranlage der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur statistischen Auswertung der Umfrage, Druck­kostenzuschuss in Höhe von 7.500 DM von drei Diözesen

Ergebnisse: Zwei Monographien und drei Artikel in Standardwerken

 

 

Kanonistische und empirische Studien zu Theorie und Praxis richterlicher Entscheidungsfindung im kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess

  

Unbehagen und Misstöne über den kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess füllen regelmäßig die Boulevardpresse, wenn die Ehe eines Prominenten annulliert wird. Sind dies oft auch nur Vermutungen oder Verdächtigungen, wissen Insider um echte Ärgernisse. Kirchliche Ehegerichte in der Krise? Und das, obwohl für wiederverheiratet Geschiedene der "objektive Weg" der gerichtlichen Überprüfung der Gültigkeit der Vorehe als der vorrangig zu begehende und im Falle der ins Auge gefassten neuen kirchlichen Trauung einzige mögliche zur Lösung des Problems ist. Lüdicke sprach in diesem Zusammenhang vom "schlecht sitzenden Anzug" und meinte, dass die Normen des allgemeinen Streitverfahrens im CIC kaum auf das Ehenichtigkeitsverfahren passten. Diese Aussage und die geringe Akzeptanz der kirchlichen Eheverfahren bei den Gläubigen war der Anstoß zur Untersuchung, welche Anforderungen der Ehenichtigkeitsprozess normativ-strukturell und in seiner praktischen Umsetzung erfüllen muss, um den Anspruch einlösen zu können, ein wahres und gerechtes Urteil zu erzielen. Da im Personalbeweis der Schlüssel zur Wahrheitsfindung oft in der Glaubhaftigkeitsbeurteilung der in den Prozess eingebundenen Parteien und Zeugen bzw. deren Aussagen liegt, wurden in einer Umfrage unter allen kirchlichen Richtern Deutschlands die hierzu anzutreffenden Kriterien ermittelt und in Relation gesetzt zu den gesicherten Erkenntnissen der Aussageforschung vor staatlichen Gerichten.

Laufzeit: 3 Jahre (1992-1995)

Kooperationen: Kirchliche Richter an den Offizialaten in Deutschland (Umfrage), Archivstudien bes. in Rottenburg-Stuttgart und Münster, Lehrstuhl für Kirchenrecht in Tübingen

Drittmittel: Überlassung der Großrechneranlage der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur statistischen Auswertung der Umfrage, berufliche Freistellung unter Fortbezahlung der Bezüge

Ergebnisse: Habilitationsschrift "Wahr und gerecht? Studien zu Theorie und Praxis richterlicher Entscheidungsfindung im kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess" und bisher neun Zeitschriftenartikel.

 

 

 

Herausgabe dreier Festschriften (federführend in Planung und Durchführung) 

  

Iustitia in Caritate. Festgabe für Ernst Rößler zum 25jährigen Dienstjubiläum als Offizial der Diözese Rottenburg-Stuttgart, hg. v. Richard Puza, Andreas Weiß (= AIC 3), Frankfurt am Main 1997, 810 S.

Die Festgabe für Herrn Prälat Rößler würdigt einen umsichtigen emeritierten Offizial, der sein Amt und die Ehegerichtsbarkeit insgesamt als pastorale Aufgabe sah. Hohes Einfühlungsvermögen und Güte prägten seinen Umgang mit den vor Gericht hilfesuchenden Menschen. Die Festschrift ehrt zugleich einen fleißigen Rechtspraktiker, der seine reichen Kenntnisse und sein gesundes Urteilsvermögen in viele kanonistische Gutachten für das Bischöfliche Ordinariat einfließen ließ. Sein Rat war auf der Rottenburger Diözesansynode 1985 sehr gefragt.

46 Beiträge sind eingebunden, den Hauptteil bilden Aufsätze aus dem Bereich des Ehe- und Sakramentenrechts sowie des Eheprozessrechts.

Laufzeit: 2 Jahre (1995-1997)

Kooperationen: Deutschsprachige Offizialate, Kanonisten

Drittmittel: Sponsorenpool von 15.600 DM für Druckkostenzuschuss und Begleichung der Unkosten des Festaktes, eingeworben bei drei Diözesen, drei Banken, der Stadt Rottenburg am Neckar und neun Firmen

Festakt zur Überreichung der Festgabe in Rottenburg mit 150 Gästen

 

 

Ius Canonicum in Oriente et Occidente. Festschrift für Carl Gerold Fürst zum 70. Geburtstag, hg. v. Hartmut Zapp, Andreas Weiß, Stefan Korta (= AIC 25), Frankfurt am Main 2003, 1153 S.

Carl Gerold Fürst war von 1971 bis 1998 Ordinarius für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Universität Freiburg im Breisgau. Der mit hohen kirchlichen und staatlichen Ehren dekorierte Wissenschaftler wurde als einer der herausragendsten Vertreter in seinem Arbeitsschwerpunkt Ostkirchenrecht 1978 zum Konsultor der Päpstlichen Kommission für die Revision des ostkirchlichen Gesetzbuches berufen und war maßgeblich an der Entstehung des CCEO beteiligt. Papst Johannes Paul II. dankte ihm in seiner Ansprache zur Vorstellung des Gesetzbuches für die katholischen orientalischen Kirchen auf der 28. Generalversammlung der Bischofssynode am 25. Oktober 1990 namentlich. Seit 1991 ist Fürst Konsultor beim Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte, aus dem reichen außeruniversitären Engagement seien als Zeichen seines internationalen Ansehens nur drei genannt: die 20-jährige Arbeit in der Leitung der interkonfessionellen Gesellschaft für das Recht der Ostkirchen, deren Ehrenpräsident er ist, die 10-jährige Mitgliedschaft im Leitungsrat der Consociatio Internationalis Studio Iuris Canonici Promovendo und seine regelmäßigen Gastvorlesungen für Ostkirchenrecht an den Kanonistischen Fakultäten des Orientale in Rom, in Santa Croce und der Péter Pázmány-Universität in Budapest. An den kirchlichen Gerichten war Fürst als Anwalt gerne gesehen. Die Festschrift würdigt einen Wissenschaftler, der durch sein kompetentes und selbstloses Engagement sich höchste Verdienste um Lehre und Praxis des kanonischen Rechts erworben hat.

56 Artikel sind in sieben Themenkreisen zusammengefasst: Grundlagen des kirchlichen Rechts, Rechtsgeschichte, Verfassung der Kirche, Ehe und andere Sakramente, Lehre, Prozess- und Strafrecht, Verhältnis Staat-Kirche.

Laufzeit: 2,5 Jahre (2000-2003)

Kooperationen: Fachkollegen, Schüler, Kanonisten

Drittmittel: Sponsorenpool von 17.500 € für Druckkostenzuschuss und Begleichung der Unkosten des Festaktes, eingeworben bei sechs Diözesen, dem Verband der Diözesen Deutschlands, der Stadt Freiburg im Breisgau, einer Firma und einer Privatperson.

 

Flexibilitas Iuris Canonici. Festschrift für Richard Puza zum 60. Geburtstag, hg. v. Andreas Weiß, Stefan Ihli (= AIC 28), Frankfurt am Main 2003, 935 S.

Die Festschrift für Richard Puza würdigt einen Gelehrten, der seit über 30 Jahren in Forschung und Lehre tätig ist und eine breit gefächerte Fülle von Publikationen zu verschiedensten Themen des Kirchen- und Staatskirchenrechts vorgelegt hat. Der Geehrte verknüpft dabei gekonnt Theorie und Praxis miteinander und versteht es, durch seinen lebensnahen Ansatz eines diakonischen Kirchenrechts Menschen für sein Fach zu gewinnen. Richard Puza ist Herausgeber mehrerer Publikationsreihen und arbeitet außerhalb der Universität in vielen Gremien mit. Zudem wird er als kanonistischer Gutachter auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene immer wieder angegangen.

46 Beiträge füllen die Kapitel (Rechts)Geschichte, Grundfragen, Volk Gottes, Verkündigungsdienst der Kirche, Heiligungsdienst, Kir­chenvermögen, Strafrecht, Prozessrecht, Verhältnis Staat-Kir­che.

Laufzeit: 2 Jahre (2001-2003)

Kooperationen: Fachkollegen, Schüler, Freunde

Drittmittel: Sponsorenpool von 12.900 € für Druckkostenzuschuss und Begleichung der Unkosten des Wissenschaftlichen Symposions und des Festaktes anlässlich der Übergabe der Festschrift. Die Spenden wurden eingeworben bei drei Diözesen, dem Verband der Diözesen Deutschlands, dem Universitätsbund Tübingen e.V. und je zwei Banken, Städten, Firmen und Privatpersonen sowie einer Zeitschrift.

 

 

Wissenschaftliches Symposion zum Thema "Der Schutz der Kulturgüter - eine Aufgabe für Staat und Kirche" mit Festakt zur Übergabe der Festschrift "Flexibilitas Iuris Canonici"

  

Am 17. Oktober 2003 fand im Theologicum der Eberhard-Karls-Universität Tübingen aus Anlass des 60. Geburtstages von Prof. Dr. Richard Puza ein wissenschaftliches Symposion zum Denkmalschutzrecht statt, einem Thema, das dem Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung entnommen ist und mit dem sich Richard Puza seit Beginn seiner wissenschaftlichen Studien befasst. Unter den 120 Teilnehmern waren nicht nur 40 Professoren, sondern zahlreiche Mitarbeiter der staatlichen und kirchlichen Denkmalbehörden der unterschiedlichen Ebenen. Ziel des Symposions war es, in Zeiten fehlender finanzieller Mittel das Bewusstsein für den Erhalt der Kulturgüter als eine hochrangige Gemeinwohlaufgabe zu sensibilisieren und neue Denkmalpartnerschaften anzuregen, in der die Behörden der Länder, Kommunen und Kirchen, aber auch Bürgerinitiativen, Stiftungen, die Medien usw. eingebunden sind. Prälat Dr. Lorenz Wolf, Offizial der Erzdiözese München und Freising - zum Thema ausgewiesen durch seine Dissertation -, untersuchte die Geschichte des kirchlichen Denkmalschutzes. PD Dr. Felix Hammer, Rottenburg, hervorgetreten ebenfalls durch seine Dissertation und zahlreiche Publikationen zu Rechtsfragen des Denkmalschutzes in Deutschland, analysierte rechtsvergleichend das Spannungsverhältnis von staatlichem Kulturgutschutz und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht bzw. von staatlicher Kulturverantwortung und Religionsfreiheit in den Verfassungen Europas. Und Diözesankonservator M.A. Wolfgang Urban stellte von der kunstgeschichtlichen Seite her die Frage nach der Predigt der Bilder als schützenswertem Kulturgut.

Beim anschließenden Festakt war der Hörsaal mit 200 Sitzen bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Festrede hielt Prof. Dr. Jean Werckmeister zum Thema "Die Bibel als normative Quelle des Kirchenrechts". Alle Beiträge des Symposion und des Festaktes sind dokumentiert.

Dauer: 1 Jahr (8 Monate Vorbereitung, 4 Monate redaktionelle Arbeiten)

Kooperationen: Gelehrte (interdisziplinär), Katholisch-Theolo­gi­sche Fakultät Tübingen, Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Diözesanmuseum Rottenburg, Universitätsverwaltung Tübingen

Drittmittel: siehe unter FS Puza.

Ergebnis: Kulturgutschutz und Kirche, Bibel und Kirchenrecht. Symposion und Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Prof. Dr. Richard Puza, hg. v. Andreas Weiß, Stefan Ihli (= AIC 31), Frankfurt am Main 2004, 162 S.

 

 

Herausgabe einer Sammlung relevanter Gerichtsurteile zum Themenfeld Religion in der Schule

  

Es gibt inzwischen eine Fülle von Entscheidungen "im Namen des Volkes", zur Schnittmenge von Bildung, Erziehung und Religion in der Schule. Diese Urteile sind nicht nur in ihrer historischen Genese interessant, sondern in der Alltagswirklichkeit unserer staatlichen Schulen zur Klärung von Problemen unmittelbar relevant. Die Sammlung dieser Sentenzen soll dokumentieren, informieren, bilden und so ihren Beitrag zur Lösung aktueller strittiger Fragen leisten. Ihr vorangestellt ist eine Einführung, die auf Grundsätzliches hinweist und zu "Lerngeschichten für demokratisches Denken und Tun" einlädt.

Dauer des Projektes: 9 Monate

Kooperationen: Interdisziplinäres Projekt zusammen mit Prof. Dr. Engelbert Groß, Lehrstuhlinhaber für Religionspädagogik und Katechetik an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, staatliche Gerichte (Urteilsaushändigung)

Eingeworbene Drittmittel: 3.200 € (Druckkostenzuschuss)

Ergebnis: Religion und Schule in der Rechtsprechung. Sammlung relevanter Gerichtsurteile, hg. v. Engelbert Groß, Andreas Weiß (= Arbeitsbücher für Schule und Bildungsarbeit 8), Münster 2005, 561 S.