Den aktuellen Flyer der NA DAAD mit einer Informationsübersicht zum "Erasmus+-Studium und Praktikum" finden Sie hier.
Schreiben Sie eine E-Mail an praktika-international(at)ku.de.
Stipendium von mind. 640,00€ pro Monat (30 Tage) für die physische Mobilität (s.u.) nach Ländergruppen:
Stipendienrate pro Monat (30 Tage) nach Ländergruppen:
Ländergruppe 1: 750,00,- Euro monatlich: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
Ländergruppe 2: 690,00,- Euro monatlich: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
Ländergruppe 3: 640,00,- Euro monatlich): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Sie können eine Erasmus+ Förderung ausschließlich für die physische Mobilitätsphase erhalten. Sollte ein Teil Ihres Praktikums virtuell von Deutschland aus stattfinden, können Sie für diesen Zeitraum nicht finanziell gefördert werden. Für die Beantragung des Stipendiums zählt trotzdem die Gesamtdauer des Praktikums von mindestens 60 Tagen und maximal 12 Monaten. Wenn Sie sich im Praktikum vor Ort im Home Office befinden, zählt dies als physische Mobilität.
Ja, eine mehrmalige Förderung ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren.
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.).
Die folgenden Verkehrsmittel werden vom DAAD als nachhaltig eingestuft:
Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50,00 €. Zusätzlich werden bis zu sechs Reisetage gefördert.
Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zur Prüfung einzureichen.
Nachweis: z.B. Reisetickets. Die Kopien der Nachweise laden Sie nach der Mobilität in Mobility Online hoch.
Für Praktika ab 01.11.2023 bzw. die nach dem 01.11.2023 enden:
Allgemeine Information
Zusätzlich zu Ihrer Erasmus+ Förderung können Sie u.U. ein Top-up für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen beantragen. Das Top-up beträgt 250,00 Euro pro Monat.
Achtung: Die Top-ups für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen sind nicht miteinander kombinierbar. Das heißt, auch wenn Sie mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie maximal einen Zuschuss von 250,00 Euro beantragen.
Top-up für Erstakademiker/innen
Dieses Top-Up können Studierende beantragen, von denen kein Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigter einen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben hat. Ein Meisterbrief wird in diesem Kontext NICHT als akademischer Abschluss gewertet. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), werden hingegen als akademischer Abschluss gewertet. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung Ihrer Erziehungs- oder Fürsorgeberechtigten (bei alleinerziehenden Eltern: des Elternteils).
Top-up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandspraktikums für mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Dabei gilt:
Hinweis: Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben sowie duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen (der DAAD diskutiert derzeit über eine Nachbesserung dieser Regelung).
Nachweis: Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheinigung/Steuererklärung.
Top-up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die Höhe ist dabei unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Hinweis: Studierende mit Kind(ern) können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.
Nachweis: Kopie der Geburtsurkunde sowie Reiseticket des Kindes.
Top-up für Studierende mit Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischer Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, welche mit einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland verbunden ist, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. bestätigendes ärztliches Attest oder Behindertenausweis). Im Falle einer chronischen Erkrankung muss aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass Ihnen durch diese ein finanzieller Mehraufwand im Ausland entsteht.
Hinweis: Studierende mit einer Behinderung (GdB von 20 oder mehr) oder chronischen Erkrankung können alternativ einen Realkostenantrag stellen. In diesem Fall müssen die Realkosten vollständig durch Belege nachgewiesen werden. Sollten Sie einen Realkostenantrag stellen wollen, setzen Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Antritt der Mobilität mit dem International Office der KU in Verbindung.
Nachweis:
Art des Praktikums: Vollzeit oder Teaching Assistant, fakultative sowie Pflicht-Praktika möglich
Praktika in folgenden Bereichen werden gefördert (Beispiele):
Nicht gefördert werden Praktika in
Praktika können in den 34 teilnehmenden Programmländern über Erasmus+ gefördert werden.
Wichtig:
Einige wichtige Informationen und FAQ zu Erasmus+-Auslandsaufenthalten in Zeiten der COVID-19-Krise finden Sie hier.
Alle Dokumente müssen in Mobility Online nach erfolgter Bewerbung und Vervollständigung der Personenstammdaten hochgeladen werden. Im folgenden finden Sie die Übersicht der vorzubereitenden Dokumente für den Upload:
Erasmus+ Auslandspraktikum (SMP):
Allgemeine Dokumente und Informationen zum Erasmus+ Programm:
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