Ordnung des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung

vom 9. September 2022

§ 1 Rechtsstellung

1Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (KU ZLB) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität gemäß § 24 Grundordnung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 27. September 2011 in der jeweils gültigen Fassung (Grundordnung) und untersteht der Weisung der Hochschulleitung. 2Der Begriff Lehrerinnen- und Lehrerbildung umfasst in dieser Ordnung das Studium [erste Phase], den Vorbereitungsdienst [zweite Phase] und die Fort- und Weiterbildung [dritte Phase].

§ 2 Leitbild

1Das KU ZLB versteht sich als Einrichtung zur Förderung und Sicherung der wissenschafts–getragenen, kompetenz- und professionsorientierten Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der KU. 2In der stetigen qualitativen Weiterentwicklung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in globaler Perspektive und im Blick auf Erfordernisse aus gesellschaftlichen Veränderungen sieht die KU insgesamt ein wichtiges Feld ihres profilspezifischen, werteorientierten Bildungsauftrages, der durch das christliche Menschenbild geprägt ist. 3Das KU ZLB unterstützt, kommuniziert und koordiniert die strukturelle, curriculare, fachbezogene, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Entwicklung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der Universität. 4Es sorgt für notwendige Abstimmungen zwischen den an der Lehrerinnen- und Lehrerbildung beteiligten Einrichtungen der Universität und bündelt den Austausch und die Weitergabe von themenbezogenen Informationen zwischen den die Lehrerinnen- und Lehrerbildung tragenden Fakultäten und sonstigen Einrichtungen der Universität. 5Es initiiert, fördert und gestaltet den Transfer einschlägiger Forschungsergebnisse in den Feldern Schule, Unterricht [Didaktik] und Lehrerinnen- und Lehrerbildung. 6Durch engen Austausch mit den Fachdidaktiken, Erziehungswissenschaften und Fachwissenschaften der KU, mit bayerischen, deutschen und internationalen Universitäten sowie durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Schulen, katholischen und evangelischen Schulen in freier Trägerschaft und Schulaufsicht wirkt das KU ZLB verantwortlich mit, die hohe Qualität der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der KU sicherzustellen. 7Das KU ZLB vertritt die Belange der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der KU innerhalb der Universität und nach außen, z.B. durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

§ 3 Ziele und Aufgaben

(1) Das KU ZLB verfolgt schwerpunktmäßig folgende Ziele:

1. Förderung der Qualität der Lehrerausbildung, Lehrerfort- und -weiterbildung,
2. Stärkung der Professionsorientierung der Lehramtsstudierenden,
3. Ausbildung eines eigenständigen Profils des Lehramtsstudiums,
4. Verdeutlichung des Stellenwerts der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der Universität,
5. Förderung einer wissenschaftlich fundierten universitätsinternen sowie öffentlichen Diskussion über Lehrerinnen- und Lehrerbildung.


(2) In Zusammenarbeit mit den an der Lehrerinnen- und Lehrerbildung beteiligten Fakultäten und externen Kooperationspartnern nimmt das KU ZLB Aufgaben in folgenden Bereichen wahr:

1. Studium und Lehre,
2. Koordination und Vernetzung - intern und extern,
3. Phasenübergreifende Lehrerinnen- und Lehrerbildung,
4. Forschungsbezogener Theorie-Praxis-Transfer von Professionswissen.

§ 4 Mitglieder, Beirat

(1) 1Alle Mitglieder der KU, die gemäß den Prüfungsordnungen der KU Lehre in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung anbieten, sind Mitglieder des KU ZLB. 2Zwei Studierende der KU, die vom Studentischen Konvent entsandt werden, sind ebenfalls Mitglieder des KU ZLB. 3Weitere Mitglieder der KU, die einen Bezug zu den Zielen und Aufgaben des KU ZLB haben, können auf Antrag Mitglied des KU ZLB werden. 4Die Mitglieder des KU ZLB werden regelmäßig und mittels verschiedener Kommunikationswege über die Aktivitäten des KU ZLB informiert und in die Arbeit des KU ZLB einbezogen.

(2) 1Ein Beirat, der aus externen Personen besteht, begleitet die Arbeit des KU ZLB und berät bei Planungs- und Entwicklungsaufgaben unter dem Aspekt der Schulperspektive. 2Dem Beirat können insbesondere angehören: Vertreter/innen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, Ministerialbeauftragte für die verschiedenen Schularten, Vertreter/innen der Bezirksregierungen, Vertreter/innen der verschiedenen Schularten, Leiter/innen der Praktikumsämter. 3Die Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag der Leitung des KU ZLB von der Hochschulleitung bestellt.

§ 5 Leitung, Ausschüsse, Geschäftsführung

(1) 1Das KU ZLB wird von der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten für Studium und Lehre geleitet. 2Im Einvernehmen mit dem Senat bestellt die Hochschulleitung zwei Leitungspersonen, die im Auftrag der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten für Studium und Lehre deren oder dessen Leitungsaufgaben in ihrem oder seinem Auftrag wahrnehmen; Näheres regelt eine Vollmacht. 3Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre; eine Wiederbestellung ist möglich.

(2) Die Leitung arbeitet eng mit der oder dem Vorsitzenden des Interfakultären Prüfungsausschusses, der Leiterin oder dem Leiter des Praktikumsamtes, der oder dem Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der KU sowie dem Studentischen Konvent zusammen.

(3) 1Die Leitung kann themenbezogene Ausschüsse einrichten, für die ein sachkundiges Mitglied des KU ZLB zu der oder dem Ausschussvorsitzenden bestimmt wird. 2Der oder die Ausschussvorsitzende leitet die Ausschussarbeit, informiert regelmäßig die Leitung und gibt das Ergebnis der Arbeit an die Leitung weiter. 3Die Mitglieder des KU ZLB werden über die Einrichtung von Ausschüssen sowie deren Ergebnisse unterrichtet.

(4) 1Ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin unterstützt die Leitung bei der Führung der laufenden Geschäfte und der Erfüllung der Aufgaben des KU ZLB. 2Er oder sie übernimmt selbstständig ihm oder ihr von der Leitung übertragene Aufgaben. 3Er oder sie unterstützt die Ausschussvorsitzenden bei deren Tätigkeit.

§ 6 Inkrafttreten

1Diese Ordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Ordnung für das Lehrerbildungszentrum an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 1. Juni 2016 in der Fassung vom 31. Juli 2018 außer Kraft.

Hier geht es zur Gesamtausgabe der Ordnung.