Über den Konvent

Arbeitskreise und Referate

Umweltreferat, Gleichstellungsreferat, AK International, AK Theke, AK Wetterschau und ganz viele mehr zum Engagement für euch alle!

Ausschüsse

Die Ausschüsse der aktuellen Amtszeit. Sie bestehen hauptsächlich aus Mitgliedern des Studentischen Konvents, sind aber offen für Anregungen und Beteiligung durch alle Studierenden.

Hochschulwahlen

Die Ergebnisse der Hochschulwahlen der letzten Jahre. Geh wählen!

© Colourbox
Sprecher*innenrat

Der Sprecher*innenrat ist der Vorstand des Studentischen Konvents.

Was ist der Studentische Konvent?

Logo des Studentischen Konvents

AStA, Konvent, Sprecher*innenrat, Vorstand, Stupa – häh?
Studierendenparlament, Konvent, Studentische Versammlung usw. All diese Begriffe bezeichnen die gleiche Einrichtung. In Bayern – und somit auch an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) – ist im Bayerischen Hochschulgesetz festgelegt, dass die Studierendenvertretung an den Bayerischen Universitäten „Studentischer Konvent“ zu heißen hat. Trotzdem ist es an einigen Universitäten nach wie vor üblich, dass das Studierendenparlament auch Studierendenparlament (abgekürzt „Stupa“) oder anders heißt. Egal – mehr oder weniger Rechte bekommt man deswegen jedoch nicht.

Was sind die Aufgaben des Studentischen Konvents?

Darüber wird immer wieder viel und gerne gestritten. Vor allem: Welche Rechte soll ein Studentischer Konvent haben? Auf die Diskussion um die Verfasste Studierendenschaft wird an anderer Stelle eingegangen.

Im Bayerischen Hochschulgesetz werden folgende Aufgaben genannt:

  1. die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden,
  2. fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Studierenden in den Kollegialorganen (Versammlung, Senat und Fachbereichsräten sowie in den anderen Gremien) ergeben,
  3. die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
  4. die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

An der KU verpflichten sich die Mitglieder des Studentischen Konvents freiwillig selbst zu verantwortlichem, ethisch korrektem und integrem Verhalten auf dem Boden des Leitbildes der KU und des Code of Conducts.

Das Konventsbüro, wo ihr zu festen Sprechstunden eure Repräsentant*innen antrefft, ist während der Vorlesungszeit wöchentlich besetzt. Außerdem habt ihr die Möglichkeit, per E-Mail einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.

Wer sitzt im Studentischen Konvent?

An der Universität gibt es eine Vielzahl weiterer Gremien: Hier seien erst mal aber nur der Senat, der Hochschulrat und die Fakultätsräte genannt. Senat und Hochschulrat sind fakultätsübergreifende Gremien, die Fakultätsräte gehören zur jeweiligen Fakultät. In all diesen Gremien sitzen Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, nichtwissenschaftliches Personal (z. B. Verwaltungsangestellte) und eben auch Studierende. In jedem dieser Gremien verfügen die Professor*innen über die absolute Mehrheit – auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahlen zu den einzelnen Gremien finden meist im Juni des Sommersemesters statt; für die Studierenden jährlich, für die anderen Angehörigen der Universität im Zwei-Jahres-Rhythmus. Die studentischen Vertreter*innen im Senat (2 Studierende mit Stimmrecht und 2 Studierende als beratende Mitglieder), in den Fakultätsräten (je Fakultät drei stimmberechtigte und drei Studierende mit beratender Stimme, also je 6 Studierende aus jeder der acht Fakultäten) und im Hochschulrat (1 Studierender mit Stimmrecht) bilden gemeinsam den Studentischen Konvent. Hinzu kommt noch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Studierenden und deren Stellvertreter*in, die von den Studierenden in direkter Wahl (gleichzeitig mit den anderen Wahlen) gewählt wird. Der Studentische Konvent besteht somit aus bis zu 56 Studierenden, die alle stimmberechtigt sind. Manchmal sind es aber auch weniger, da Studierende in verschiedenen Gremien sitzen, also zum Beispiel im Hochschulrat und in einem der Fakultätsräte. 

Die Amtszeit beginnt jeweils im Wintersemester (1. Oktober) und endet zum Ende des darauffolgenden Sommersemesters (30. September). Hier findest du die aktuellen Mitglieder des Studentischen Konvents.

Uni-Wahl - und was kommt dann?

Etwa zwei Wochen nach der Uni-Wahl lädt die Präsidentin der KU die gewählten Studierenden zur „konstituierenden Konventssitzung“ ein. Die Präsidentin leitet die Sitzung bis zur Wahl des*der Konventsvorsitzenden, dann übernimmt diese*r den Vorsitz. Gewählt werden weiter: ein*e Stellvertreter*in sowie die drei weiteren Mitglieder des Sprecher*innenrats. Der Sprecher*innenrat ist der Vorstand des Konvents.

Was sind die Aufgaben des Sprecher*innenrats?

Der Vorstand des Studentischen Konvents ist der AStA – nur dass er eben in Bayern nicht AStA heißen darf, sondern „Vorstand“. Auch hier gilt: An einigen bayerischen Universitäten kümmert man sich wenig um die Vorschriften und der „Vorstand“ nennt sich einfach „AStA“. Bei uns heißt er stattdessen Sprecher*innenrat.

Den Konventsvorstand könnte man mit einer Geschäftsleitung, einem Verbandsvorstand oder aber mit einem kleinen „Kabinett“ vergleichen. Er führt die Geschäfte des Konvents und kümmert sich darum, dass die Aufgaben (siehe oben) des Studentischen Konvents durchgeführt werden. Nimmt man die Aufgaben ernst, kommt da einiges zusammen: sei es nun „nur“ die Anforderung von Informationsmaterial (z. B. neue Bafög-Bestimmungen) und Weitergabe der Informationen an die Studierenden oder aber die Einrichtung einer neuen Stelle an der Universität – in diesem Fall kann der Briefwechsel schon mal einen ganzen Ordner füllen. Des Weiteren wirkt der Konventsvorstand bei der Verteilung der Studienzuschüsse im Sinne der Studierenden mit. All diese Aufgaben nehmen vermutlich ähnlich viel Zeit in Anspruch wie Studium und Privatleben der Vorstandsmitglieder zusammengenommen. Zuletzt hat der oder die Vorsitzende des Konvents regelmäßig zu Konventssitzungen einzuladen – während der Veranstaltungsdauer normalerweise einmal pro Monat.

Was passiert auf Konventssitzungen?

Eines vorweg: Die Konventssitzungen sind in der Regel öffentlich, nur in ganz seltenen Ausnahmefällen wird der Konvent die Sitzung nicht öffentlich abhalten, dann aber meist auch nur zu einzelnen Punkten. Auch Gäste können an der Diskussion teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.

Der*die Vorsitzende hat unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu den Sitzungen einzuladen. Obligatorischer Punkt ist jeweils der „Bericht aus den Gremien“: Hier werden die Studierenden über die Beschlüsse ihrer Gremien (Senat, Hochschulrat, Fakultätsräte) berichten – sofern diese nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Einerseits sollen die Vertreter*innen in anderen Gremien informiert sein, wenn ähnliche Entscheidungen dort anstehen, aber auch nicht-gewählte Studierende haben so die Möglichkeit, sich über die Arbeit der gewählten Studierendenvertreter*innen zu informieren. Die weiteren Tagesordnungspunkte ergeben sich aus dem aktuellen Geschehen der Universität. Wen interessiert, an welche Regeln sich der Studentische Konvent halten muss, der hat die Möglichkeit hier einen Blick auf die Geschäftsordnung des Studentischen Konvents zu werfen.

Was machen die Arbeitskreise?

Laut seiner Geschäftsordnung (§ 1) kann der Studentische Konvent zur Bewältigung seiner Aufgaben selbstständige Arbeitskreise einrichten. Mehr dazu erfahrt ihr hier.

Was macht die Studentische Vollversammlung?

Ein wichtiges Instrument für ein wenig praktizierte Basisdemokratie ist die Studentische Vollversammlung. 

Sie wird mindestens einmal im Jahr von der*dem Vorsitzenden des Studentischen Konvents einberufen bzw. auf Verlangen von knapp 3% (vgl. GO des Konvents) aller Studierenden an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt oder auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Studentischen Konvents oder auf Beschluss des Sprecher*innenrats.

Der*die Vorsitzende lädt alle Studierenden – in der Regel per Aushang auf dem Unigelände und Benachrichtigung durch den Newsletter – dazu ein und legt die Tagesordnung der Studentischen Vollversammlung fest. Ferner legt er*sie die Rechenschaftsberichte des Konvents und seiner Arbeitskreise vor und informiert über die Zukunftsplanung.

Die Studentische Vollversammlung dient als Forum zur Artikulation der fachlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Belange, sowie der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden. Sie ist nicht beschlussfähig, kann den Studentischen Konvent aber bspw. in Form eines Meinungsbildes beraten.