Nutzungsbedingungen für Garderobenschließfächer

vom 04. April 2023

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) stellt verschließbare Garderobenfächer (Schließfächer) als Tagesschließfach bzw. personalisiertes Schließfach unter folgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung:

  1. Die Inanspruchnahme der Schließfächer erfolgt mit einer validierten Nutzerkarte. Diese ist vor der ersten Nutzung an einem Validiergerät vor Ort einmalig zu aktivieren.
  2. Die Schließfächer stehen allen, die eine entsprechende Nutzerkarte (KU-Card, Bibliotheksausweis mit Bezahlfunktion) besitzen, zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken und Taschen tagsüber zur Verfügung. Sie dienen nicht der Aufbewahrung von Geld oder sonstigen Wertgegenständen.
  3. Die Belegungsfrist und erlaubte Nutzungsdauer von Tagesschließfächern endet mit der Schließung des jeweiligen Gebäudes oder Gebäudeteiles. Die Schließfächer sind täglich rechtzeitig vor deren Schließung zu räumen.
  4. Bestimmte Schließfächer können für einen längeren Zeitraum in Form eines personalisierten Schließfaches befristetet belegt werden. Es ist die jeweilige Nutzungsmöglichkeit an den verschiedenen Standorten zu beachten.
  5. Die Benutzung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Schließfaches besteht nicht. Es kann maximal nur ein Tagesschließfach und zusätzlich ein personalisiertes Schließfach auf eine Karte gebucht werden. Eine standortübergreifende Nutzung mehrerer Tagesschließfächer ist nicht möglich.
  6. Das Benutzungsrecht des Schließfaches ist nicht übertragbar. Es ist ferner nicht zulässig, die Nutzung des Schließfaches Dritten zu überlassen.
  7. Sind Tagesschließfächer am Folgetag noch verschlossen, kommt es zu einer Sperre des Schließfaches. Es kann nur durch befugtes Personal an den Schließfachstandorten innerhalb der jeweiligen Servicezeiten wieder freigegeben werden.
  8. Die KU ist berechtigt, ohne ausdrückliche Räumungsaufforderung das Schließfach nach dem Ende der Belegungsfrist oder bei begründetem Verdacht einer unzulässigen Benutzung bzw. in Notfällen zwangsweise zu öffnen und zu räumen. Die entnommenen Gegenstände werden wie Fundsachen gemäß der Fundordnung der KU behandelt.
  9. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt. Entliehene Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt werden wieder zurückgebucht; aufgefundene Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken werden an diese zurückgesandt. Bei Gegenständen, die in offenen Schließfächern vorgefunden werden oder aus offenen Schließfächern abgegeben werden, gilt die Fundordnung der KU.
  10. Der Verlust einer Nutzerkarte ist unverzüglich an der zuständigen Servicestelle zu melden. Der Inhalt des Schließfaches wird der Nutzerin oder dem Nutzer ausgehändigt, sofern die aussagekräftige Beschreibung des Inhalts plausibel ist. Die Nutzerin oder der Nutzer gibt hierzu eine Eigentumserklärung unter Vorlage eines amtlichen Ausweises ab.
  11. Die KU haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der in den Schließfächernaufbewahrten Sachen, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung wurde von einerMitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der KU vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  12. Die Schließfächer sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Beschmutzung zubewahren. Gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe dürfen in denGarderobeschränken nicht aufbewahrt werden. Vor der Nutzungsaufnahme hat die Nutzerinoder der Nutzer das Schließfach auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und zukontrollieren, dass das Schließfach leer ist. Soweit dies nicht der Fall ist, hat die Nutzerin oderder Nutzer dies unverzüglich an den entsprechenden Servicestellen zu melden.
  13. Die Nutzerin oder der Nutzer haftet für jeden Schaden, der durch sie/ihn oder dieaufbewahrten Gegenstände verursacht wird.
  14. Bei Schwierigkeiten (z.B. im Falle einer Störung des Schlossmechanismus) hat sich die Nutzerinoder der Nutzer an die entsprechende Servicestelle zu wenden. Eigenmächtige Eingriffe sinduntersagt. Kosten für die durch unsachgemäße Bedienung entstandenen Schäden sind vonder/dem Verursacher/-in zu erstatten.
  15. Mit der Inanspruchnahme der Schließfächer erkennt die Nutzerin oder der Nutzer dieNutzungsbedingungen als verbindlich an.
  16. Diese Nutzungsbedingungen treten am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.