Ja, falls noch kein Hochschulabschluss vorliegt, muss ein Nachweis über alle im Bachelorstudiengang bisher erbrachten Leistungen erfolgen. Bei Bewerbung müssen mind. 135 ECTS-Punkte, bei Immatrikulation mind. 155 ECTS vorliegen. Eine Immatrikulation in den Masterstudiengang (unter Voraussetzung des erfolgreichen Bestehens des Bewerbungsverfahrens) ist dann „unter Vorbehalt“ möglich. Der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ist bei Studienbeginn im Wintersemester bis zum darauffolgenden 15. Juni nachzureichen.
Vor der Einschreibung zum Studiengang müssen sich alle Interessierten einem Eignungsverfahren unterziehen.
Bewerbungsvoraussetzungen sind:
Der Bewerbungsschluss ist der 15. Juli jeden Jahres.
Für jede der in der Prüfungsordnung/Anlage Eignungsverfahren aufgezählten Plicht- und Zusatzkomponenten werden Punkte vergeben. Die Studienplätze werden an die Studierenden vergeben, die das Eignungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
Alle Informationen zum Eignungsverfahren finden sie in der Prüfungsordnung zum Master FMG.
Die Bewerbung zum Eignungsverfahren (zum jeweiligen Wintersemester) muss mit allen Komponenten bis zum 15. Juli eines Jahres über das Bewerbungsportal erfolgen. Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass der Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vorliegen. Die ausführliche Anlage zum Eignungsverfahren finden Sie hier.
Für den Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester muss die Bewerbung/der Antrag auf Zulassung zum Eignungsverfahren im Zeitraum vom 01. Mai bis zum 15. Juli eines Jahres vorliegen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Für eine Bewerbung sind folgende Dokumente verpflichtend erforderlich:
Dem Bewerbungsbogen können optional folgende Nachweise beigefügt werden:
Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise zum Hochladen von Dokumenten im Bewerbungsportal. Bei Fragen können Sie sich an das Studierendenbüro wenden.
Über das Eignungsverfahren entscheidet eine Auswahlkommission. Das Eignungsverfahren ist erfolgreich absolviert, wenn mindestens 15 Punkte erreicht wurden. Bewerberinnen oder Bewerber, die das Eignungsverfahren nicht erfolgreich absolviert haben, erhalten einen ablehnenden Bescheid der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.
Damit sind zusätzliche Fähigkeiten gemeint, die in der praktischen oder forschenden Tätigkeit im Kontext von Flucht und Migration von Vorteil sind, z. B. spezielle Sprachkenntnisse häufiger Herkunftssprachen von Asylsuchenden und Geflüchteten in Deutschland, Kenntnisse zum Asylverfahren in Deutschland, Kenntnisse von Methoden der Migrationsforschung etc. Wichtig ist, dass diese Kenntnisse schriftlich nachgewiesen werden können.
Damit sind Praktika gemeint, aber auch ehrenamtliches Engagement oder hauptamtliche Arbeit mit Bezug zum Themenbereich Flucht und Migration (Integration), z.B. ehrenamtlicher Deutschunterricht für Asylsuchende, Geflüchtete, etc. Wichtig ist, dass diese praktischen Erfahrungen schriftlich nachgewiesen werden können, z.B. durch Praktikumsbestätigungen, Arbeitszeugnisse oder Ehrenamtsnachweise.
Grundsätzlich eignen sich alle Studiengänge, die einen Bezug zum Masterstudiengang Flucht, Migration, Gesellschaft aufweisen (z.B. Bachelorstudiengänge aus Disziplinen wie Soziologie, Politikwissenschaften, Europäische Ethnologie, Geschichte, Wirtschaftswissenschaften, Pädagogik, Medien- und Kommunikationswissenschaft, Psychologie, Geographie, Soziale Arbeit, Theologie, Sprach- und Literaturwissenschaften). Die Teilnahme am Eignungsverfahren für den Master FMG ist jedoch nicht an eine bestimmte Disziplin gebunden. Auch wenn Sie ein Bachelorstudium in einem anderen Bereich absolviert haben, können Sie dennoch am Eignungsverfahren teilnehmen. Hier werden auch praktische Erfahrungen / Kenntnisse / Fähigkeiten / einzelne Studienleistungen zum Bereich Flucht und Migration berücksichtigt.