FAQs zum Bewerbungs- und Eignungsverfahren

Ich habe meinen Bachelor noch nicht abgeschlossen oder kann mein Bachelorzeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorlegen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, falls noch kein Hochschulabschluss vorliegt, muss ein Nachweis über alle im Bachelorstudiengang bisher erbrachten Leistungen erfolgen. Bei Bewerbung müssen mind. 135 ECTS-Punkte, bei Immatrikulation mind. 155 ECTS vorliegen. Eine Immatrikulation in den Masterstudiengang (unter Voraussetzung des erfolgreichen Bestehens des Bewerbungsverfahrens) ist dann „unter Vorbehalt“ möglich. Der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ist bei Studienbeginn im Wintersemester bis zum darauffolgenden 15. Juni nachzureichen.

Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus? Wo kann ich mich informieren?

Vor der Einschreibung zum Studiengang müssen sich alle Interessierten einem Eignungsverfahren unterziehen.

Bewerbungsvoraussetzungen sind:

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens der Gesamtnote 2,5
  • Studienleistungen mit einem Bezug zum Themenfeld Flucht, Migration, Gesellschaft

 

Der Bewerbungsschluss ist der 15. Juli jeden Jahres.

Für jede der in der Prüfungsordnung/Anlage Eignungsverfahren aufgezählten Plicht- und Zusatzkomponenten werden Punkte vergeben. Die Studienplätze werden an die Studierenden vergeben, die das Eignungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

Alle Informationen zum Eignungsverfahren finden sie in der Prüfungsordnung zum Master FMG.

Wo muss ich mich bewerben? Was brauche ich alles für eine Bewerbung?

Die Bewerbung zum Eignungsverfahren (zum jeweiligen Wintersemester) muss mit allen Komponenten bis zum 15. Juli eines Jahres über das Bewerbungsportal erfolgen. Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass der Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen fristgerecht und  vorliegen. Die ausführliche Anlage zum Eignungsverfahren finden Sie hier.

Für den Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester muss die Bewerbung/der Antrag auf Zulassung zum Eignungsverfahren im Zeitraum vom 01. Mai bis zum 15. Juli eines Jahres vorliegen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Für eine Bewerbung sind folgende Dokumente verpflichtend erforderlich:

  • Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses mit mindestens der Gesamtnote 2,5 gemäß § 2 Nr. 1 der Prüfungsordnung beziehungsweise, falls noch kein Hochschulabschluss vorliegt, der Nachweis aller in einem für den Studiengang einschlägigen Bachelorstudiengang bisher erbrachten Leistungen (mindestens 135 ECTS-Punkte)
  • Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen und Noten, die einen Bezug zum Masterstudiengang Flucht, Migration, Gesellschaft aufweisen
  • tabellarischer Lebenslauf

Dem Bewerbungsbogen können optional folgende Nachweise beigefügt werden:

  • Nachweise über etwaige praktische Erfahrungen oder Praktika mit Bezug zu Flucht und Migration
  • Nachweise über weitere Leistungen oder Fähigkeiten mit Bezug zu Flucht und Migration.

Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise zum Hochladen von Dokumenten im Bewerbungsportal. Bei Fragen können Sie sich an das Studierendenbüro wenden.

Wer entscheidet über das erfolgreiche Absolvieren des Eignungsverfahrens?

Über das Eignungsverfahren entscheidet eine Auswahlkommission. Das Eignungsverfahren ist erfolgreich absolviert, wenn mindestens 15 Punkte erreicht wurden. Bewerberinnen oder Bewerber, die das Eignungsverfahren nicht erfolgreich absolviert haben, erhalten einen ablehnenden Bescheid der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

Was sind „Nachweise über weitere Leistungen oder Fähigkeiten mit Bezug zu Flucht und Migration“?

Damit sind zusätzliche Fähigkeiten gemeint, die in der praktischen oder forschenden Tätigkeit im Kontext von Flucht und Migration von Vorteil sind, z. B. spezielle Sprachkenntnisse häufiger Herkunftssprachen von Asylsuchenden und Geflüchteten in Deutschland, Kenntnisse zum Asylverfahren in Deutschland, Kenntnisse von Methoden der Migrationsforschung etc. Wichtig ist, dass diese Kenntnisse schriftlich nachgewiesen werden können.

Was sind „Nachweise über etwaige praktische Erfahrungen oder Praktika mit Bezug zu Flucht und Migration“?

Damit sind Praktika gemeint, aber auch ehrenamtliches Engagement oder hauptamtliche Arbeit mit Bezug zum Themenbereich Flucht und Migration (Integration), z.B. ehrenamtlicher Deutschunterricht für Asylsuchende, Geflüchtete, etc. Wichtig ist, dass diese praktischen Erfahrungen schriftlich nachgewiesen werden können, z.B. durch Praktikumsbestätigungen, Arbeitszeugnisse oder Ehrenamtsnachweise.

Passt mein Bachelorstudium inhaltlich zum Masterstudiengang FMG?

Grundsätzlich eignen sich alle Studiengänge, die einen Bezug zum Masterstudiengang Flucht, Migration, Gesellschaft aufweisen (z.B. Bachelorstudiengänge aus Disziplinen wie Soziologie, Politikwissenschaften, Europäische Ethnologie, Geschichte, Wirtschaftswissenschaften, Pädagogik, Medien- und Kommunikationswissenschaft, Psychologie, Geographie, Soziale Arbeit, Theologie, Sprach- und Literaturwissenschaften). Die Teilnahme am Eignungsverfahren für den Master FMG ist jedoch nicht an eine bestimmte Disziplin gebunden. Auch wenn Sie ein Bachelorstudium in einem anderen Bereich absolviert haben, können Sie dennoch am Eignungsverfahren teilnehmen. Hier werden auch praktische Erfahrungen / Kenntnisse / Fähigkeiten / einzelne Studienleistungen zum Bereich Flucht und Migration berücksichtigt.