FAQs zur Zulassung und Immatrikulation

Was sind die Anmeldefristen für den Masterstudiengang?

Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Juli jeden Jahres für den Start im folgenden Wintersemester

Wie lange muss ich warten, bis ich einen Bescheid erhalte?

Das Eignungsverfahren wird i. d. R. Mitte August abgeschlossen sein. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten diejenigen, die am Eignungsverfahren teilgenommen haben, im Posteingang des Bewerbungsportals einen Bescheid über ihr Abschneiden im Eignungsverfahren und darüber, ob ihnen ein Studienplatz im folgenden Wintersemester angeboten wird.

Meine Bewerbung wurde abgelehnt/Ich habe das Eignungsverfahren nicht bestanden. Was jetzt?

Leider können wir Ihnen für das kommende Semester keinen Studienplatz anbieten. Gerne können Sie sich aber im nächsten Jahr erneut bewerben.

Beginnt das Studium im Winter- oder im Sommersemester?

Der Master FMG startet jeweils zum Wintersemester.

Ich habe eine Zulassung erhalten. Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist habe ich meinen Bachelor allerdings noch nicht abgeschlossen oder kann mein Bachelorzeugnis noch nicht vorlegen. Kann ich mich trotzdem einschreiben?

Ja, falls noch kein Hochschulabschluss vorliegt, muss ein Nachweis über alle im Bachelorstudiengang bisher erbrachten Leistungen erfolgen. Bei Bewerbung müssen mind. 135 ECTS-Punkte, bei Immatrikulation mind. 155 ECTS vorliegen. Eine Immatrikulation in den Masterstudiengang (unter Voraussetzung des erfolgreichen Bestehens des Bewerbungsverfahrens) ist dann „unter Vorbehalt“ möglich. Der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ist bei Studienbeginn im Wintersemester bis zum darauffolgenden 15. Juni nachzureichen.