Für Studierende, die als Free Mover ins Ausland gehen oder die an einem Kurzprogramm teilnehmen, ist es nicht erforderlich, ein Learning Agreement abzuschließen. Wenn Sie aber Sicherheit haben wollen, dass Ihre Leistungen aus dem Ausland für Ihr Studienprogramm an der KU angerechnet werden können, ist es empfehlenswert, eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen.
Die Vereinbarungen über die Anerkennung werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU erfasst. Mehr Informationen erhalten Sie über folgende Links: