Akademische Anerkennung

An der KU existieren je nach Studienprogramm und Auslandsprogramm verschiedene Verfahren zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland. Lesen Sie bitte die für Sie passende Informationen.
Doppelprogramme

Doppelprogramme

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Studienprogramme mit Pflichtauslandssemester

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Studienprogramme ohne Pflichtauslandssemester

Studienprogramme ohne Pflichtauslandssemester

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FAQ's rund um die Anerkennung

Wie viele ECTS muss ich im Ausland belegen?

Im Erasmus+ Programm müssen Bachelor-Studierende mind. 20 ECTS und Master-Studierende mind. 15 ECTS erfolgreich an der Gasthochschule belegen. Wenn Sie dem nicht nachkommen, müssen Sie u.U. Ihre Förderung komplett zurückbezahlen.
Diese Regelung gilt ebenso für Studierende im weltweiten und fakultätseigenen Programm, die ein Stipendium der KU erhalten, wie z.B. Promos, Förderung der Internationalisierung - Outgoing oder das ISEP-Stipendium.

Wie viele ECTS muss ich aus dem Auslandsstudium anrechnen lassen?

  • Studierende im Doppelprogramm sowie Studierende mit Pflichtauslandssemester müssen sich an die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung halten.
  • Studierende, die ein freiwilliges Auslandsstudium machen, können selber entscheiden, ob und wie viele ECTS sie an der KU anrechnen lassen.
  • Achtung: Die Vorgabe der Anzahl der ECTS, die Sie für den Erhalt der Förderung belegen müssen, gilt auch in diesen Fällen.