Schulden- und Konsolidierungsprogramme

Kommunaler Entschuldungsfonds - Rheinland-Pfalz:

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Rund ein Drittel aller Kommunen in Rheinland-Pfalz sind im Kommunalen Entschuldungsfonds. Sowohl die Großstädte Mainz, Trier, Ludwigshafen und Mainz als auch ländlich geprägte und sehr kleine Gemeinden nehmen am Programm teil. Räumlich konzentrieren sich die am KEF teilnehmenden Kommunen rund um Trier als auch im Großr

Neben Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland gehört Rheinland-Pfalz zu den am stärksten verschuldeten Bundesländern. Ende 2011 hatte Rheinland-Pfalz mit 2.844 Euro/P. den zweithöchsten Schuldenstand, davon rund die Hälfte mit den besonders problematischen Kassenkrediten (Bertelsmann Stiftung 2013, 136). Die dortigen Kommunen haben in der Vergangenheit hohe Defizite angehäuft: So betrugen die Finanzierungsalden zwischen 1990 und 2016 im Durchschnitt jährlich 319 Mio. € und akkumuliert 7,66 Mrd. €. Bis 2014 gab es 24 Jahre ununterbrochen kommunale Defizite (Junkernheinrich et al. 2018, 1). Diese dauerhaft negativen Finanzierungssalden legen eine strukturelle Unterfinanzierung der rheinland-pfälzischen Kommunen nahe (Schwarting 2013, 5). Um zumindest der Überschuldung zu begegnen, unterzeichneten das Land und die kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung zur Teil-Entschuldung. Der Kommunale Entschuldungsfonds (KEF-RP) startete zum 1. Januar 2012 und soll die bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Kassenkredite um bis zu zwei Drittel reduzieren (Boettcher et al. 2018, 593). Das Volumen des KEF-RP beläuft sich auf 3,825 Mrd. € mit einer Laufzeit bis 2026. Laut einer Aufstellung des Landes nehmen 847 der rund 2300 Kommunen in Rheinland-Pfalz am KEF-RP teil. Teilnahmeberechtigt waren alle Kommunen mit Kassenkrediten (insgesamt 1.108 Kommunen), wobei sich die Kassenkreditverschuldung sehr stark auf die 12 kreisfreien Städte konzentriert (Stolzenberg/Heinelt 2013, 471f.; vgl. auch: Junkernheinrich et al. 2018, 10). Bei einem Kassenkreditbestand von landesweit 4,888 Mrd. € (31.12.2009) und einem KEF-Volumen von 3,825 können somit 78,26% der jeweiligen Kassenkredite einer Kommune entschuldet werden. Pro Jahr fließen also über die 15-jährige Laufzeit 255 Mio. €. Die Finanzierung des KEF-RP teilen sich zu gleichen Teilen das Land, mittels des kommunalen Finanzausgleichs die Kommunen sowie über die eigenen Konsolidierungsanstrengungen die teilnehmenden Kommunen. Hierfür schließen die Kommunen nach einem vorgegebenen Muster einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land ab, in dem sie die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen monetär quantifizieren, sodass sie mindestens ein Drittel der Schuldenhilfen als eigenen Konsolidierungsbeitrag umfassen. Der Kommune steht frei, wie sie ihr Drittel der Schuldenhilfen einspart – etwas durch Einsparungen im Bereich der freiwilligen Aufgaben, durch Einsparungen im Bereich der Pflichtaufgaben im Wege einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung, durch Einnahmeverbesserung mittels Steuererhöhungen oder Verkäufe. Von den gewährten Zuwendungen aus dem KEF sollen 80% für die Tilgung der Kassenkredite und 20% für Zinszahlungen verwendet werden. Vor Abschluss des Konsolidierungsvertrags ist ein entsprechender Beschluss des politischen Vertretungsorgans (Rat, Kreistag) erforderlich, um so die politische Akzeptanz für die Konsolidierungsmaßnahmen zu erhöhen (Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz 28.9.2011, 4). Diese „Verpflichtung zur Transparenz“ (Schwarting 2013, 18) umfasst auch die Veröffentlichung der Konsolidierungsverträge im Internet. Die jeweilige KEF-Kommune hat ihrer Aufsichtsbehörde jedes Jahr einen Konsolidierungsnachweis zu erbringen, in dem die vertraglich vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen und die dabei in jedem Einzelfall erzielten Konsolidierungsbeiträge gelistet werden müssen (Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz 28.9.2011, 7f.). Können die Konsolidierungsbeiträge nicht in ausreichendem Maße erzielt werden, müssten andere Maßnahmen ergriffen werden – andernfalls kann der Konsolidierungsvertrag suspendiert oder gekündigt werden (Heinelt/Stolzenberg 2014, 12).

Literatur

  • Bertelsmann Stiftung (2013): Kommunaler Finanzreport 2013. Einnahmen, Ausgaben und Verschuldung im Ländervergleich. Gütersloh.
  • Boettcher, F. et al. (2018): Konsolidierungsprogramme der Länder für finanzschwache Kommunen. In: Wirtschaftsdienst 98(8), 592–599.
  • Heinelt, H. und Stolzenberg, P. (2014): ‘The Rheinisch Greeks’? Local Government and the Bailout Funds for Municipalities and Counties in German Federal States.
  • Junkernheinrich, M., Micosatt, G. und Frankenberg, D. (2018): Zur Situation der Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz. Synthesepapier. Kaiserslautern.
  • Junkernheinrich, M., Micosatt, G. und Frankenberg, D. (2018): Zur Situation der Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz. Synthesepapier. Kaiserslautern.
  • Schwarting, G. (2013): Kommunale Entschuldungshilfen „Notwendige Hilfe“ oder „Bail-Out“? Mainz.
  • Stolzenberg, P. und Heinelt, H. (2013): "Die Griechen von NRW.". Kommunale Rettungsschirme der Bundesländer. In: dms - der moderne staat - Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 6(2), 463–484.