Wie Anfang dieses Jahres mit Mail der Hochschulleitung angekündigt, haben sich einige Universitätsstudiengänge entschieden, ihre ursprünglich für den ersten Prüfungszeitraum geplanten Klausuren erst im zweiten Prüfungszeitraum zu schreiben.
In diesem Kontext wurden alle Prüferinnen und Prüfer gebeten, nach Möglichkeit den Studierenden eine Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen im Sommersemester anzubieten, wenn der persönliche Erstversuch auf den zweiten Prüfungszeitraum gelegt wurde und das Modul nur im jährlichen Rhythmus angeboten wird. Zugelassen werden sollten für diese zusätzliche Prüfungsmöglichkeit auch Studierende, die ihren Erstversuch in den zweiten Prüfungszeitraum gelegt haben und an diesem dann aufgrund eines genehmigten Prüfungsrücktritts nicht teilnehmen konnten.
Für die dritte Prüfungsoption des WS 2020/21 wird kein einheitlicher Prüfungsanmeldezeitraum festgelegt. Es gilt folgendes Verfahren:
Die Prüferinnen und Prüfer, die einen dritten Prüfungstermin unter den o. a. Bedingungen anbieten möchten, melden ihren Bedarf (Bereitstellung weiterer Prüfungsanlässe für das WS 2020/2021) unter der E-Mail-Adresse block-pruefungen(at)ku.de an.
In der Folge werden die benötigten Prüfungsanlässe zur Befüllung bereitgestellt. Bei der Befüllung ist grundsätzlich analog der regulären Prüfungsanmeldung ein Anmeldezeitraum von 14 Tagen zu berücksichtigen. Anschließend sind die in Frage kommenden Prüflinge über den Prüfungstermin und den zugehörigen Anmeldezeitraum per Mail zu informieren. Nach Abschluss der Prüfung bitten wir, die Noteneingabe zeitnah vorzunehmen.
Bitte beachten Sie bei der Terminierung, dass die regulären universitären Prüfungen des Sommersemesters bereits ab dem 06.07.2021 starten können und dass es bei einer späten Terminierung ggf. zu Überschneidungen kommen kann.