„Erst die Person erweckt das Amt“: Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch verabschiedet sich

Als Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch 1991 ihr Amt als Professorin für Recht an der Fakultät für Soziale Arbeit der antrat, trug der Studiengang noch den Titel „Sozialwesen“. Knapp 30 Jahre später hat die Juristin nun ihre Abschiedsvorlesung gehalten, zu der zahlreiche Wegbegleiter und Gäste in die Aula der Universität kamen. „Es gibt kaum eine berufliche Tätigkeit, die so viele Berührungspunkte mit Grundrechten hat, wie die Soziale Arbeit. Es gilt, den Menschen mit dem Wissen über deren Grundrechte zu begegnen, zumal der Bedarf an sozialer Arbeit gestiegen ist“, betonte Oxenknecht-Witzsch. Gerade die junge Generation brauche einen Bezug zur Verfassung und ein Bewusstsein dafür. Soziale Arbeit sei zudem verankert in den Prinzipien von Sozialstaat und Rechtsstaat. „Die Rückmeldung unserer Absolventinnen und Absolventen zeigt, dass Kenntnis von Recht in ihrem Beruf unabdingbar ist“, so Oxenknecht-Witzsch weiter.

Im Lauf der Jahrzehnte habe sie, wie Dekan Prof. Dr. Stefan Schieren schilderte, mit diesem Anspruch Tausende von jungen Sozialarbeiterinnen und –arbeitern begleitet und Eichstätt durch die Ausrichtung der bundesweiten Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht zum „Mekka“ dieses Themenkreises gemacht. Seit über 20 Jahren ist diese Veranstaltung jährlich Treffpunkt für Expertinnen und Experten beider großen Kirchen – sowohl aus der Praxis als auch aus der Wissenschaft. „Mit der Fachtagung wurden alle Übernachtungskapazitäten in der Stadt gesprengt. Seit Bestehen der Veranstaltung dürften an die 30.000 Übernachtungen zusammengekommen sein, was einem kleinen Tourismuswunder gleicht“, ergänzte Laudator Prof. Dr. Ulrich Bartosch. Durch die Leistungen Oxenknecht-Witzschs werde wissenschaftliche Expertise zu kirchlichem Arbeitsrecht und Recht in der Sozialen Arbeit mit der KU verbunden.

Den Studierenden habe Sie vermittelt, dass Recht eine Schutzfunktion habe und ihr Wissen nicht nur theoretisch weitergegeben, sondern etwa auch durch Exkursionen zu führenden Institutionen des Rechts greifbar gemacht. Professorin Oxenknecht-Witzsch sei ein Vorbild hinsichtlich nüchterner Analyse, dem Respekt vor Personen und standhafter Streitbarkeit. „Erst durch die Person wird ein Amt erweckt“, so Bartosch. Sie habe zudem viel zur Kultur der akademischen Selbstverwaltung beitragen: Seit 1993 war sie kontinuierlich Mitglied im Fakultätsrat, zweimal Dekanin, Studiendekanin sowie Mitglied in Senat und Hochschulrat. Prof. Dr. Ernst L. Schwarz, Honorarprofessor für Recht an der Fakultät für Soziale Arbeit, würdigte Oxenknecht-Witzsch als „kritischen Geist und Querdenkerin, die Fachinhalte nicht nur vorgetragen, sondern einprägsam vermittelt hat“, wie das Wissen der Studierenden in seinen eigenen Lehrveranstaltungen belege.