Erweiterte Meldepflichten aufgrund Mitteilungsverordnung ab 01.01.2024

Die im Kern bereits seit 1993 bestehende Mitteilungsverordnung regelt die Mitteilung an die Finanzbehörden von Zahlungen mit "gehaltsähnlichem Charakter" an Privatpersonen. Darunter fallen zum Beispiel Auszahlungen im Zuge eines Stipendiums oder auch Reisekostenerstattungen für Nicht-KU-Mitarbeitende. Neu geregelt ist seit 01.01.2024 die ergänzende Meldung des Geburtsdatums und der Steueridentifikationsnummer der Zahlungsempfänger.

Diese Meldungen und die darin gewünschten Angaben sind zwingend nötig; liegen diese nicht vor kann ggf. die Auszahlung der Gelder nicht stattfinden.

Sie finden in unserem A - Z unter "Mitteilungsverordnung" ein Informationsblatt dazu.