Das kirchliche Arbeitsrecht als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen hat sich in den letzten dreißig Jahren im Hinblick auf den so genannten Dritten Weg und das Mitarbeitervertretungsrecht als Sonderweg der Kirchen entwickelt. Die dritte Säule des kollektiven Arbeitsrechts, die Unternehmensmitbestimmung, wie sie für den privatwirtschaftlichen Bereich geregelt ist, fehlt bisher für den Bereich kirchlicher Einrichtungen.
Die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht diskutiert die aktuellen Fragen zur Interessenvertretung im kirchlichen Sonderweg, Streikrecht und gewerkschaftliche Organisationen, Unternehmensmitbestimmung in der Kirche, Interessensvertretung durch Berufsverbände und Interessensvertretungen in den Strukturen des Mitarbeitervertretungsrechts.
Die Tagung beginnt am 4. März 2013, um 13.00 Uhr im Alten Stadttheater Eichstätt (Residenzplatz 17, Eichstätt) mit einer Begrüßung durch dem Präsidenten der Katholischen Universität, Prof. Dr. Richard Schenk, und Professor Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch von der Fakultät für Soziale Arbeit. Neben zahlreichen Vorträgen stehen auch Vertiefungsgruppen und Diskussionsrunden auf dem Programm der zweitägigen Veranstaltung.
Das komplette Tagungsprogramm sowie eine Anmeldemöglichkeit finden sich unter www.zmv-online.de.