Kirchenmitgliedschaft durch tria vincula?
Bedeutung und Funktionswandel eines ekklesiologischen Konzepts
Im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit bildete sich in der Ekklesiologie die Auffassung heraus, für die volle Mitgliedschaft in der Kirche müssten drei Kriterien erfüllt sein: das geteilte Glaubensbekenntnis (vinculum symbolicum), die Sakramentengemeinschaft (vinculum liturgicum) und die Anerkennung der bischöflichen und päpstlichen Hierarchie (vinculum hierarchicum).
Dieses später als tria-vincula-Lehre bezeichnete Konzept wurde vor allem in der kontroverstheologischen Auseinandersetzung wichtig. Dagegen in den ekklesiologischen Ansätzen des 19. Jahrhunderts, die nicht vorrangig auf die sichtbare Kirche abheben wollten, trat diese Lehre in den Hintergrund. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde sie lehramtlich und kanonistisch wieder aufgenommen. Welche Bedeutung dieses Konzept in der Ekklesiologie und bei der ökumenischen Bestimmung von Kriterien für eine Kirchengemeinschaft haben kann, bleibt umstritten.
In den Referaten des Fachgesprächs werden zunächst die Ursprünge und die Entwicklung der tria-vincula-Lehre theologiegeschichtlich erschlossen. Darüber hinaus werden die theologischen, insbesondere die ökumenischen Implikationen dieser Entwicklung reflektiert.
Wir laden Sie herzlich zu diesem Fachgespräch nach Eichstätt ein!
Prof. Dr. Benjamin Dahlke (benjamin.dahlke(at)ku.de) und Prof. Dr. Bernhard Knorn SJ (knorn(at)sankt-georgen.de)
Anmeldung
Ihre verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Fachgespräch senden Sie bis 30. September 2024 bitte an Frau Inge M. Gerwing (inge.gerwing(at)ku.de), Sekretariat des Lehrstuhls für Dogmatik und Dogmengeschichte an der KU Eichstätt