Die Bereitstellung von zwei Prüfungsanlässen (virtuell und präsent) ist nur erforderlich, wenn die/der Studierende ein Wahlrecht ausüben kann. Das ist dann der Fall, wenn eine Prüfungsform, die normalerweise an der KU in Präsenzform angeboten wird, nun auch als elektronische/virtuelle Prüfung angeboten werden soll.
Da an der KU nur wenige Prüfungsformen virtuell angeboten werden können, kann man vereinfacht festhalten: "Im Feld Kategorie ist immer nur zusätzlich zur „Prüfung (präsent)“die „Prüfung (virtuell)“ anzulegen, wenn die Prüfungsformen mündliche Prüfung, Referat, Präsentation oder praktische Prüfung in virtueller/elektronischer Form angeboten werden sollen.“
Bei allen anderen Prüfungsformen wird in der Regel nur die „Prüfung (präsent)“ ausgewählt, da es sich hier nicht um virtuelle Prüfungen (elektronische Fernprüfungen) im Sinne der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung handelt.
Beispiele:
Eine Hausarbeit zählt immer zu den Präsenzprüfungen, auch wenn sie elektronisch übermittelt wird.
Eine Klausur kann derzeit bei uns nicht in virtueller/elektronischer Form stattfinden.
Für eine als Prüfungsleistung gewertete Veranstaltungsteilnahme ist nur die „Prüfung (präsent)“ auszuwählen.