Kirchliche Einrichtungen auf der Suche nach ihrem Profil: Dienstgemeinschaft als zukunftsfähiges Modell?

Vorbildliche Arbeitsbedingungen können einen Beitrag zum Profil kirchlicher Einrichtungen leisten. Wie müssen Mitarbeitervertretungsrecht und Arbeitsrechtsregelungen gestaltet sein, damit kirchliche Einrichtungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zukunftsfähig sind und dem Prinzip der Dienstgemeinschaft gerecht werden? Dieser Frage geht vom 1. bis 2. März 2010 die bundesweite Eichstätter Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht nach, die auch in ihrer 13. Auflage wieder von der Fakultät für Soziale Arbeit an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) sowie der Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“ (ZMV) organisiert wird.

Ziel und Aufgabe kirchlicher Einrichtungen ist, den Sendungsauftrag der Kirche zu erfüllen. Mit dem Begriff der Dienstgemeinschaft sollen die arbeitsrechtlichen Beziehungen der zur Erfüllung des Sendungsauftrags tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestaltet werden. Wie kirchliches Profil durch den Dienst von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewonnen werden kann und ob das Arbeitsrecht bzw. das Mitarbeitervertretungsrecht der beiden großen Kirchen dafür zukunftsfähige Modelle sind, wird die Eichstätter Tagung thematisieren.

Die Veranstaltung beginnt am Montag, 1. März, um 13 Uhr im Alten Stadttheater Eichstätt (Residenzplatz 17) mit einer Begrüßung durch Detlev Fey (Referatsleiter Arbeitsrecht und Organisationsberatung bei der EKD). Erzbischof Dr. Reinhard Marx wird im Anschluss referieren zum Thema „Kirchliches Profil kirchlicher Einrichtungen.“ Die Tagung endet am Dienstag, 2. März, gegen 13 Uhr.

Die Teilnahmegebühr beträgt 215 Euro. Das komplette Tagungsprogramm findet sich unter www.zmv-online.de.