Matthäus-Schwarz-Preis für herausragende Arbeiten in Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Zum mittlerweile vierten Mal hat die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Ingolstadt (WFI) der KU zusammen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton den Matthäus-Schwarz-Förderpreis an herausragende Absolventinnen und Absolventen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre verliehen. Ausgezeichnet wurden damit in diesem Jahr zwei Bachelorarbeiten, zwei Masterarbeiten sowie eine Dissertation, die am Lehrstuhl für Controlling und Wirtschaftsprüfung (Prof. Dr. Max Göttsche) und dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Prof. Dr. Reinald Koch) entstanden sind. Benannt ist der von Warth & Klein Grant Thornton gestiftete Preis nach Matthäus Schwarz (1497-1574), der als Hauptbuchhalter der Fugger tätig war. Er gilt als Mitbegründer der doppelten Buchführung, der Grundlage für das heutige betriebliche Rechnungswesen. Insgesamt ist der Preis mit 14.000 Euro dotiert.

„Angesichts der hohen Qualität der eingereichten Arbeiten fällt der Jury von Jahr zu Jahr die Auswahl schwerer“, freute sich Prof. Dr. Reinald Koch bei der Feier zur Preisverleihung an der WFI. Preiswürdige Arbeiten müssten nicht nur wissenschaftlich sehr gut, sondern auch praxisrelevant sein. Vor diesem Hintergrund gehören mit Dr. Christina Grosser (Munich Re, München), Axel Dewitz (Audi AG) und Dr. Stefan Kusterer (Warth Warth & Klein Grant Thornton) auch bewusst Praxisvertreter der Jury an, denen Professor Koch und Professor Göttsche für ihr Engagement dankten. Kusterer betonte, dass die Ausbildung an der WFI inhaltlich nicht nur besonders breit, sondern auch tief angelegt sei. Jedoch seien über die fachlichen Fähigkeiten noch weitere Aspekte gefragt: „Wir suchen Menschen, die authentisch sind und Bodenhaftung haben.“

In seinem Festvortrag ging Dr. Frank Hülsberg (Partner bei Warth Warth & Klein Grant Thornton) auf den Einfluss der Digitalisierung auf Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ein und berichtete von Schätzungen, dass 50 Prozent der traditionellen Tätigkeiten in diesen Bereichen künftig nicht mehr von Menschen übernommen würden. Bereits heute finde Großteil der reinen Verbuchung automatisiert statt. Als Beispiel schilderte er einen Klienten aus der Immobilienwirtschaft, bei dem früher 40 Mitarbeiter monatlich 150.000 Buchungen manuell vorgenommen hätten. Mit der nun möglichen Automatisierung könnten diese stattdessen nun etwa Differenzen zu fälligen Beträgen klären. Sowohl hinsichtlich der Steuerberatung als auch der Wirtschaftsprüfung erwarteten die Kunden aufgrund der Digitalisierung ihrer Daten eine laufende und umfassende Prüfung – im Gegensatz zu traditionellen Vorgehensweise einer einmaligen Jahresprüfung. „Zwar wird Künstliche Intelligenz bei rein zahlenbezogenen Tätigkeiten weiter Einzug halten, komplexe Bilanzierungsfragen bleiben jedoch weiterhin eine menschliche Aufgabe“, so Hülsberg.

Auch die ausgezeichnete Bachelorabsolventin Birte Rutsch kam in ihrer prämierten Abschlussarbeit „Big data analytics in der Abschlussprüfung“ zu dem Ergebnis, dass die umfangreichen Einsatzmöglichkeiten von Datenanalysen die prüferische Eigenverantwortung vor dem Hintergrund von Ermessenentscheidungen sowie der kritischen Grundhaltung lediglich unterstützen, aber keinesfalls ersetzten können. Tobias Schowalter wiederum befasste sich in seiner Bachelorarbeit mit den Praktiken von Banken zur Steuervermeidung. Er konnte zeigen, dass nicht allein der Regelsteuersatz ein maßgeblicher Faktor ist, sondern politisch-rechtliche Rahmenbedingungen von Banken stärker berücksichtigt werden. Den Einfluss der Unternehmensstrategie auf deren Spendentätigkeit untersuchte Ellen Linda Rudzki in ihrer Masterarbeit. Dabei stellte sie unter anderem anhand einer Typologie für Firmen fest, dass kostenorientierte Unternehmen eher zu Sachspenden mit Produkten oder Dienstleistungen aus dem eigenen Bestand neigen, andere eher zu Geldspenden. Karoline Dedler wiederum beschäftigte sich steuerlichen Regelungen aus dem Bereich des Patentrechtes, für das einige Länder spezielle Angebote unterbreiten, die für deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr mit Beschränkungen belegt wurden. Die prämierte Doktorarbeit von Felix Alexander Geidel schließlich untersuchte die Anwendung einer speziellen Methode zur Aufdeckung von Manipulationen an Zahlenmaterial, um damit Preisabsprachen nachzugehen. Als Beispiel wählte er hierzu den westaustralischen Kraftstoffmarkt, der durch ein Preismeldegesetz seit 2001 eine breite Datenbasis liefert. Der sogenannte Benford-Test erwies sich hierbei als probate Möglichkeit, um Kartellabsprachen aufzudecken und bietet sich auch für andere Branchen an.