Nach dem Abitur trat Peter Krämer in das Bischöfliche Priesterseminar in Trier ein und studierte an der dortigen Theologischen Fakultät Philosophie und Theologie. 1966 wurde er in Trier zum Priester geweiht. Nach einem kirchenrechtlichen Aufbaustudium an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, das er mit dem Lizentiat im kanonischen Recht abschloss, wurde er 1972 an der Theologischen Fakultät Trier zum Doktor der Theologie promoviert. Die Habilitation im Fach Kirchenrecht erfolgte 1976 an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Dort wurde er 1979 zum außerordentlichen Professor für Kirchenrecht ernannt.
Von der Universität Bonn kommend trat Peter Krämer am 1. Oktober 1980 das Ordinariat in Eichstätt an. Er wirkte von 1983 bis 1985 als Prodekan und bekleidete von 1985 bis 1987 das Amt des Dekans. Von 1983 bis zu seinem Weggang war er Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus vertrat er die Fakultät im Senat und brachte seine juristische Expertise als rechtskundiges Mitglied in verschiedene Universitäts- und Fakultätsgremien ein. In Eichstätt betreute er sieben Promotionen sowie die Habilitationen von Libero Gerosa (1988) und Sabine Demel (1995).
Mit seiner Forschung und seinen Publikationen setzte Peter Krämer nachhaltige Akzente. 1981 veröffentlichte er den Band „Kirche der freien Gefolgschaft. Kirchenrechtliche Überlegungen zu einem umstrittenen Kirchenmodell“. Gemeinsam mit seiner Schülerin Reinhild Ahlers gab er 1990 den Sammelband „Das Bleibende im Wandel. Theologische Beiträge zum Schisma von Marcel Lefebvre“ heraus. Richtungsweisend ist bis heute sein kirchenrechtliches Lehrbuch, das 1992 und 1993 in zwei Teilbänden erschien. Daneben veröffentlichte er in seinen Eichstätter Jahren zahlreiche Beiträge und Aufsätze in Zeitschriften, Sammelbänden, Handbüchern und Lexika. Hervorzuheben ist zudem seine Mitarbeit im Übersetzungsteam des Codex Iuris Canonici von 1983.
Nachdem Peter Krämer 1989 einen ersten Ruf an die Theologische Fakultät Trier abgelehnt hatte, nahm er 1997 einen zweiten Ruf an. Auf sein Verlangen hin wurde er mit Ablauf des 31. März 1997 aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Universitätsprofessor der Stiftung Katholische Universität Eichstätt entlassen. Nach gut 16 Jahren in Eichstätt kehrte er nach Trier zurück – an jene Fakultät, an der er einst selbst studiert und promoviert hatte. In Trier wurde er 2010 von den mit dem Lehrstuhl für Kirchenrecht verbundenen Aufgaben entpflichtet.
Wie viele seiner Generation war Peter Krämer durch das Zweite Vatikanische Konzil und die sich anschließenden Reformbemühungen im kirchlichen Recht geprägt. Unzulänglichkeiten der nachkonziliaren Gesetzgebung benannte er klar – jedoch aus einer tiefen Haltung der Kirchlichkeit heraus und ohne jede Polemik. In seinem Lehrbuch wies er auf die für das Leben der Kirche notwendige Spannungseinheit von Institution und Charisma sowie von Ortskirche und Gesamtkirche hin. Er mahnte: „Ortskirchen dürfen sich nicht wie Inseln isolieren und mit zentrifugaler Kraft vom Mittelpunkt entfernen, noch dürfen sie von diesem gleichsam aufgesogen werden. Nur wenn die Spannungseinheit ausgehalten wird, kann die Vielgestaltigkeit des kirchlichen Lebens in Erscheinung treten“ (Kirchenrecht II, 11). Er bedauerte, dass bei der Endredaktion des CIC/1983 „das in den Vorentwürfen noch vorgesehene Wort ‚Charisma‘ unerbitterlich gestrichen worden [ist]“ (Kirchenrecht I, 34). Das Charisma erinnert nämlich „an die absolute Vorrangigkeit des Geistes“ und trägt dadurch dazu bei, „das Machtdenken in der Kirche zu überwinden“ (ebd.).
In einem Zeitungsinterview anlässlich seines Abschieds aus Eichstätt verwies Peter Krämer auf die Herausforderungen des Wandels in Kirche und Gesellschaft sowie auf die Begrenzungen des eigenen Lebens. Man dürfe sich dadurch nicht entmutigen lassen; vielmehr riet er zu einer engagierten Gelassenheit – eine Haltung, die er selbst angesichts seiner Sehschwäche, die im Laufe der Zeit zur Erblindung führte, einübte. „Ich habe mich nie hängen lassen, mit dem Ziel vor Augen habe ich gekämpft.“
Annähernd 30 Jahre sind vergangen, seit Peter Krämer Eichstätt verlassen hat. Was er hier geforscht und gelehrt hat, ist jedoch von bleibender Aktualität. Die Theologische Fakultät der KU blickt heute in Dankbarkeit auf sein Leben und Wirken zurück – in der gläubigen Zuversicht, dass er nach den irdischen Kämpfen bei Gott, seinem Schöpfer, das Ziel seines Lebens erreicht hat.
Prof. Dr. Rafael M. Rieger OFM
Lehrstuhl für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte
Studiendekan der Theologischen Fakultät