Orden in der Krise – welche Lösungen bietet das Kirchenrecht?

Benediktiner-Mönch in Sant'Anselmo in Rom
© Christian Klenk

Eine Fachtagung an der KU hat die vielfältigen Herausforderungen von Ordensgemeinschaften unter einer kirchenrechtlichen Perspektive in den Blick genommen. Zu dem eintägigen Symposium kamen rund 50 Vertreterinnen und Vertreter von Ordensgemeinschaften sowie Verantwortliche aus mehreren bischöflichen Ordinariaten zusammen. Auch der Eichstätter Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB nahm an der Veranstaltung teil.

Der 1. Eichstätter Ordensrechtstag, der am 17. Oktober 2024 stattfand, ging der Frage nach, welchen Beitrag das Ordensrecht zur Krisen- und Konfliktbewältigung der Ordensgemeinschaften leisten kann. Der Eichstätter Kirchenrechtler Prof. Dr. Rafael Rieger verwies in diesem Zusammenhang auf die sinkenden Mitgliederzahlen in den Orden und deren Überalterung, zurückgehende finanzielle Ressourcen, aber auch auf Spannungen in den Gemeinschaften oder Fehlverhalten und persönliche Krisen einzelner Mitglieder. Rieger stellte den Tagungsteilnehmern ein Forschungsprojekt vor, das der Frage nachgehen soll, welche Möglichkeiten bei diesen Herausforderungen das Eigenrecht der Ordensinstitute bietet. Das Eigenrecht der Orden sind Normen, die sich die Gemeinschaften ergänzend zum allgemeinen Kirchenrecht geben können. Damit werden etwa das Gemeinschaftsleben, Strukturen oder Vermögensfragen geregelt. Der Codex Iuris Canonici von 1983 habe, so Rieger, den Orden hier neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die aber von den Instituten in unterschiedlicher Weise genutzt würden. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Einzelnen gibt, sei noch näher zu erforschen.

Ordensrechtstagung

Die Tagung wurde von Rafael Rieger, der selbst dem Franziskanerorden angehört, gemeinsam mit seinem Trierer Fachkollegen Prof. Dr. Noach Heckel organisiert, der Mönch der Abtei der Benediktiner in Münsterschwarzach ist. Heckel legte in seinem Vortrag am Nachmittag den Fokus auf das Verhältnis der Ordensinstitute zu ihrem zuständigen Diözesanbischof. Gerade in Krisensituationen kann es hier zu Konflikten kommen etwa wenn Ordensniederlassungen aufgegeben, Einrichtungen und Werke geschlossen oder Immobilien veräußert werden müssen.

Die Moderation der Tagung lag bei Sr. Roswitha Heinrich, der ehemaligen Generaloberin der Dillinger Franziskanerinnen. Sie verfügt über eine Jahrzehnte lange Leitungserfahrung in ihrer Ordensgemeinschaft. Daher konnte sie in ihren Moderationsbeiträgen für die Teilnehmenden immer wieder Brücken zwischen der fachwissenschaftlichen Theorie und den konkreten Problemen und Herausforderungen in der Praxis schlagen.

Der Eichstätter Ordensrechtstag war in dieser Form eine Premiere. Die positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden nehme man zum Anlass, für das kommende Jahr eine Fortsetzung zu planen, so Rafael Rieger. Im Herbst 2025 solle daher zum 2. Eichstätter Ordensrechtstag eingeladen werden. Dabei sollen dann auch Themen aufgegriffen werden, die von Teilnehmenden des ersten Symposiums vorgeschlagen wurden. Zudem wolle man verstärkt Ordensfrauen in Planung und Durchführung der Veranstaltung einbinden. „Denn das Ordensleben in der Katholischen Kirche ist überwiegend weiblich“, so Rieger.