Der 1. Eichstätter Ordensrechtstag, der am 17. Oktober 2024 stattfand, ging der Frage nach, welchen Beitrag das Ordensrecht zur Krisen- und Konfliktbewältigung der Ordensgemeinschaften leisten kann. Der Eichstätter Kirchenrechtler Prof. Dr. Rafael Rieger verwies in diesem Zusammenhang auf die sinkenden Mitgliederzahlen in den Orden und deren Überalterung, zurückgehende finanzielle Ressourcen, aber auch auf Spannungen in den Gemeinschaften oder Fehlverhalten und persönliche Krisen einzelner Mitglieder. Rieger stellte den Tagungsteilnehmern ein Forschungsprojekt vor, das der Frage nachgehen soll, welche Möglichkeiten bei diesen Herausforderungen das Eigenrecht der Ordensinstitute bietet. Das Eigenrecht der Orden sind Normen, die sich die Gemeinschaften ergänzend zum allgemeinen Kirchenrecht geben können. Damit werden etwa das Gemeinschaftsleben, Strukturen oder Vermögensfragen geregelt. Der Codex Iuris Canonici von 1983 habe, so Rieger, den Orden hier neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die aber von den Instituten in unterschiedlicher Weise genutzt würden. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Einzelnen gibt, sei noch näher zu erforschen.