Ab sofort ist ein Rücktritt von der Anmeldung nur aus wichtigem Grund (z. B. Prüfungsunfähigkeit) und bei Vorlage entsprechender Nachweise über das Prüfungsamt möglich. Werden trotz verbindlicher Anmeldung keine Prüfungsleistungen erbracht, wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend (5,00)“ bewertet. Bitte beachten Sie, dass die Online-Anmeldung für den 1. Prüfungszeitraum der Abschlussprüfungen des Wintersemesters erst ab dem 20. Januar 2012 möglich ist.